Reise-Vorbereitung mit der Familie
Während sich Ihre Kinder auf den gemeinsamen Familienurlaub freuen, stecken Sie meist viel Zeit in die Planung. Mit unseren Tipps können auch Sie entspannt in den Urlaub abheben.

Check-Liste für einen erholsamen Start
Die Planung eines Familienurlaubs kann auch routinierte Reisende vor neue Herausforderungen stellen. Um Ihnen und Ihren Kindern die Zeit vor der Abreise noch entspannter zu gestalten, haben wir eine Check-Liste mit Tipps zur Reisevorbereitung zusammengestellt:
- Überprüfen Sie alle Pässe auf ihre Gültigkeit. Auch Babys und Kleinkinder brauchen einen eigenen Reisepass.
- Checken Sie bequem circa 47 Stunden vor Abflug online auf austrian.com ein.
- Buchen Sie Sitzplätze - je früher desto besser.
- Kindermenüs buchen Sie direkt während der Buchung auf austrian.com

Sitzplatzreservierung
Selbstverständlich wollen Kinder die aufregende Reise an der Seite Ihrer Eltern erleben. Um an Bord gemeinsam sitzen zu können, empfehlen wir Ihnen frühzeitig eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen. Diese können Sie direkt während der Buchung auf austrian.com oder nachträglich unter „Meine Buchungen“ vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass Kleinkinder keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. Wünschen Sie dennoch einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kleinkind kontaktieren Sie bitte vor der Buchung unser Servicecenter.

Kindermenüs
Auf Flügen, die länger als 3 Stunden und 45 Minuten dauern, gibt es für unsere kleinen Gäste kostenlose Kindermenüs wie beispielsweise Pasta oder Schnitzel. Da wir unsere Menüs immer frisch zubereiten, bestellen Sie bitte direkt bei der Flugbuchung oder bis 24 Stunden vor Abflug.
Kinderwagen und Buggys
An den meisten Flughäfen können Sie Ihren faltbaren Kinderwagen oder Buggy bis maximal zehn Kilogramm bis kurz vor Boarding behalten.
Nach der Ankunft erhalten Sie den Kinderwagen oder Buggy vom Bodenpersonal bei einer Terminal-Position in der Fluggastbrücke beziehungsweise bei Busankunft direkt beim Aussteigen an der Flugzeugtreppe.
Am Flughafen Wien müssen Buggys und Kinderwägen am Großgepäckschalter abgegeben werden.
Unser Personal bei der Gepäckaufgabe gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die Mitnahme und Auslieferung direkt am Flugzeug möglich ist. Falls Sie einen Flug mit Umsteigestation gebucht haben und Ihren Buggy oder Kinderwagen dort benötigen, informieren Sie uns bitte vorab.
Unser Bodenpersonal am Abfluggate kümmert sich darum, dass Ihr Buggy oder Kinderwagen ordnungsgemäß verladen wird.
Sollten Sie Ihren Buggy oder Kinderwagen bei Ankunft nicht zurückerhalten, wenden Sie sich bitte an das Gate-Personal oder das nächstgelegene Servicecenter. Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung einige Minuten dauern kann.
Sollte Ihr Kinderwagen oder Buggy mehr als zehn KIlogramm wiegen, muss er als Gepäck aufgegeben werden. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Freigepäckmenge überschreiten, fällt eine Gebühr für Übergepäck an.
Sogenannte "Pocket Buggys" können Sie im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäckmenge an Bord nehmen, wenn sie entsprechend verpackt und nicht mehr als Kinderwagen erkennbar sind.
- Billund
- Birmingham
- Bremen
- Catania
- Düsseldorf
- Göteborg
- Kopenhagen
- Krasnodar
- London Heathrow
- Nizza
- Olbia
- Palermo
- Paris Charles de Gaulle
- Rom
- Stockholm
Auto-Kindersitze
Sie können gerne Ihren eigenen Auto-Kindersitz mit an Bord nehmen. Buchen Sie dafür rechtzeitig einen eigenen Sitzplatz zu dem jeweils anwendbaren Kindertarif.
Der Kindersitz muss für Flugreisen zertifiziert sein und auf den Sitz passen (43 cm × 43 cm). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit den Bedienungsanleitungen des Herstellers für die Nutzung und Befestigung im Flugzeug vertraut sind, da dies ausschließlich in Ihrer Verantwortung liegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Kabinenpersonal beim Anbringen des Sitzes nicht behilflich sein kann. Sollte der Kindersitz nicht ordnungsgemäß angebracht werden können, muss er als Gepäck eingecheckt werden.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sogenannte "Comfort Devices" mit integrierter Liegevorrichtung bzw. aufblasbarer Fußstütze nicht an Bord verwendet werden.
Geeignete Sitzplatzwahl
- Sollte Ihr Kind einen Kindersitz benutzen, ist der Fensterplatz am besten geeignet.
- Begleitpersonen sollten neben dem Kind sitzen.
- Sitzplätze in Notausgangsreihen und nach Kabinentrennwänden eignen sich nicht für Kindersitze.
- Durch die Nutzung eines Kindersitzes dürfen andere Fluggäste in Ihrem Reisekomfort nicht beeinträchtigt und der Notausgang bei einer eventuellen Notfallevakuierung nicht versperrt werden.
Länderspezifische Reisebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass in vielen Ländern eine gesonderte Reiseerlaubnis nötig ist, wenn Ihr Kind allein oder mit nur einem Elternteil reist. Ohne die erforderlichen Reisedokumente können lokale Behörden die Ein- oder Ausreise verweigern. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt über die gültigen Ein- / Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Beispiele für Länder, für die spezielle Regelungen bei der Ein- / Ausreise für Kinder und Jugendliche gelten:
Unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren, die in Frankreich ihren Wohnsitz haben und ab Frankreich reisen, müssen folgende Dokumente vorweisen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Visum, falls erforderlich)
- Ein Original des Autorisationsformulars (in Französisch) zum Verlassen des Landes, das von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden muss
- Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigen, der das Formular unterschreibt
Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren, die nach Südafrika ein- oder ausreisen, müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Einverständniserklärung der Eltern beziehungsweise des einzelnen Elternteils oder gesetzlichen Vormunds des Kindes, die bestätigt, dass das Kind in die Republik Südafrika ein- und ausreisen darf
- Geburtsurkunde oder eine notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Kontaktdaten der Eltern, ein Schreiben mit Wohnanschrift, Kontaktdaten und Aufenthaltsgenehmigung der Person, welche das Kind in der Republik Südafrika in Empfang nehmen wird, sowie eine Kopie des Personalausweises dieser Person
- Sollte das Kind oder der Jugendliche nur mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, muss die beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils / Erziehungsberechtigten mitgeführt werden
- Besitzt ein Erziehungsberechtigter das alleinige Sorgerecht, muss ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorgezeigt werden
Diese Bestimmungen gelten für alle Minderjährigen, unabhängig von ihrer Nationalität. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind, da andernfalls die Ein- oder Ausreise nach / aus Südafrika verweigert wird.
Alle nicht in englischer Sprache verfassten Dokumente benötigen zusätzliche eine beglaubigte Übersetzung, die von der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausgestellt wird. Sie brauchen die Originaldokumente oder offiziell beglaubigte Kopien.
Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich an die Südafrikanische Botschaft in Ihrem Land. Weitere Details finden Sie auf der Website der südafrikanischen Regierung (Englisch).
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die einen rumänischen Reisepass oder Personalausweis besitzen und von einem rumänischen Flughafen abreisen, benötigen folgende Dokumente:
- Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten, volljährigen Person aus Rumänien aus, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht des / der Sorgeberechtigten erforderlich.
- Die notariell beglaubigte Vollmacht des zweiten Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Diese Vollmacht muss in einer Polizeidienststelle bestätigt werden (außer bei der Flughafenpolizei).
Falls diese Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, kann das Boarding verweigert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der rumänischen Regierung (englisch).
Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren, die einen moldawischen Reisepass besitzen, müssen von ihren Eltern oder einem gesetzlichen Vormund begleitet werden. In allen anderen Fällen ist eine notariell beglaubigte Vollmacht des / der Sorgeberechtigten erforderlich. Inhalt des Schreibens: Information über die Begleitperson, Grund der Reise, Reisedauer und Zielland. Falls die erforderlichen Dokumente den zuständigen Behörden nicht rechtzeitig vorliegen, kann das Boarding verweigert werden.
Sitzzuteilung für Familien
Wenn Sie online Ihren Flug buchen, sollten Sie gegebenenfalls angeben, dass Sie mit Kindern reisen, und wir werden Ihnen und Ihren Kindern etwa 48 Stunden vor Abflug nahe beieinander liegende Sitze zuweisen. Sie können dann Ihre Sitzplatzzuweisung beim Online Check-in überprüfen. Auch werden Ihnen Mitarbeiter am Flughafen, beim Check-in und beim Boarding gern bei der Organisation einer familienfreundlichen Sitzzuteilung behilflich sein.
Sitzplätze auswählen
Um Ihre Sitze optimal auswählen zu können, ist es immer besser, sie bereits bei der Buchung Ihres Fluges auszuwählen. Beachten Sie bitte, dass eine Gebühr anfallen kann, wenn Sie Ihre Sitzplätze im Voraus auswählen. Außerdem können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie sich entschließen, die zugeteilten Standard-Sitzplätze zu ändern oder Sie einen bevorzugten Sitzplatz auswählen.
Altersgrenzen für Kleinkinder und Kinder
Kleinkinder (englisch: Infants oder INF)
Unter Kleinkinder verstehen wir Kinder unter zwei Jahren. Kleinkinder bezahlen bei Austrian Airlines üblicherweise zehn Prozent der Erwachsenenrate (Kleinkinder-Tarif).
Bitte beachten Sie, dass länderspezifische (basierend auf dem Land des Ticketkaufs), tarifspezifische oder saisonale Abweichungen vorliegen können.
Kleinkinder haben an Bord keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Dennoch versuchen wir bei Erwachsenen, die mit einem Kleinkind reisen, den Nebensitz so lange wie möglich frei zu halten. Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen und einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kleinkind haben wollen, steht Ihnen die Möglichkeit offen, den Kinder-Tarif zu wählen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Service Center.
Aus Sicherheitsgründen darf pro Erwachsenem nur ein Kleinkind fliegen. Die begleitende Person muss über 18 Jahre alt sein – oder über 16 Jahre, sofern die Reise als Familie mit erwachsenen Personen stattfindet.
Kleinkinder, die während der Reise zwei Jahre alt werden, müssen aus Sicherheitsgründen als Kinder (mit eigenem Sitzplatz) gebucht werden. Beispiel: Sie verreisen von 1. bis 20. November 2019 mit Ihrem Kind, das am 15. November 2017 geboren wurde.
Kinder (englisch: Children oder CHD)
Als Kinder verstehen wir Reisende zwischen zwei und elf Jahren – also Kinder, die noch nicht ihren zwölften Geburtstag erreicht haben. Kleinkinder, die zwischen dem Hin- und Rückflug zwei Jahre alt werden, müssen aus Sicherheitsgründen als Kinder (mit eigenem Sitzplatz) gebucht werden. Kinder bezahlen bei Austrian Airlines üblicherweise 75 Prozent der Erwachsenenrate (Kinder-Tarif).
Bitte beachten Sie, dass länderspezifische (basierend auf dem Land des Ticketkaufs), tarifspezifische oder saisonale Abweichungen vorliegen können.
Kinder haben an Bord, im Gegensatz zu Kleinkindern, Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Kinder, die noch nicht fünf Jahre alt sind, müssen immer in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Diese Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein, außer es handelt sich um einen Geschwisterteil, der über 16 Jahre alt ist. Kinder zwischen fünf und elf Jahren müssen in Begleitung einer Person über zwölf Jahren sein. Falls dies nicht der Fall sein sollte, gelten die Bestimmungen für unbegleitete Kinder (eng.: unaccompanied minors).
Kinder, die während der Reise zwölf Jahre alt werden, zahlen den Kinder-Tarif. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Service Center.