Auf Flügen mit Austrian können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie einen Flug mit Ihrem Haustier buchen.
Neue Bestimmungen für die Einreise mit Hunden in die USA
Die Bestimmungen für Hunde bei der Einreise in die USA wurden zum 1. August 2024 geändert.
Basierend auf den neuen Vorgaben der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) sind neue Buchungen für Hunde, die in die USA einreisen, derzeit nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia und Washington DC möglich.
Wichtiges Update: Ab sofort ist der Transport von Hunden nach Newark (EWR) wieder möglich, sofern sich Ihr Hund in den letzten sechs Monaten vor der Einreise in die USA nicht in einem Hochrisikogebiet (Tollwut) aufgehalten hat.
Der Tiertransport zu anderen Reisezielen als Luftfracht ist weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen auf den Tiertransport spezialisierten Anbieter.
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Um den Flug Ihres Hundes vorzubereiten, müssen Sie die entsprechenden Online-Formulare ausfüllen, einschließlich des von den US-Behörden bereitgestellten „CDC Dog Import Form“. Sobald Sie das Formular eingereicht haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung an die angegebene E-Mail. Diese Bestätigung müssen Sie am Tag der Abreise und bei der Einreise in die USA in digitaler oder gedruckter Form vorlegen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird, wenn Sie die CDC-Anforderungen nicht erfüllen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bestehende Buchungen bleiben auch ab dem 1. August 2024 gültig, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt werden. Die vollständigen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der CDC-Internetseite.
Die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen liegt bei den Passagieren. Eine Beförderung wird verweigert, wenn Sie beim Check-in die von der CDC geforderten Dokumente nicht vorlegen können.
Wir bieten weiterhin folgende Optionen an, sofern die Buchung für einen Hund vor dem 3. Juli 2024 bestätigt wurde.
- Umbuchung ohne Mitnahme des Hundes
- Erstattung des Flugtickets
Bitte wenden Sie sich an unser Service Centre, wenn Sie weitere Bedenken haben.
Die Mitnahme von Assistenzhunden ist auch weiterhin unter Einhaltung der neuen CDC-Regeln möglich, sofern alle CDC-Anforderungen erfüllt sind. Die vollständigen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der CDC-Internetseite. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen liegt bei den Passagieren. Die Einfuhr/Mitnahme wird verweigert, wenn die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt werden.
Wir bitten Passagiere, sich an unser Service Centre zu wenden, wenn sie bereits eine bestätigte Buchung für sich selbst und ihren Assistenzhund haben.
Bitte beachten Sie
- Sie können bis zu zwei gesunde Haustiere in einem zugelassenen Transportbehälter mitführen.
- Ihr Haustier muss mindestens zwölf Wochen alt sein. Jungtiere müssen von ihrer Mutter entwöhnt sein.
- Wir akzeptieren keine trächtigen Tiere.
- Ihr Haustier kann je nach Größe, Gewicht (einschließlich Transportbehälter) und den relevanten Vorschriften des betreffenden Landes in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden. Weitere Details finden Sie unten auf dieser Seite.
- Für Reisen mit Assistenzhunden (z. B. Blindenhunde oder Signalhunde) gelten besondere Bedingungen.
Wegen lokal geltender Bedingungen und Einschränkungen ist es nicht möglich, große Tiere im Frachtraum zu bestimmten Zielen zu befördern.
Bitte beachten Sie, dass Hunde und Katzen, die zu kurznasigen (brachycephalen) Rassen gehören, nicht im Frachtraum erlaubt sind, da sie besonders temperatur- und stressempfindlich sind.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten. Sie können Buchungen für die Mitnahme in der Kabine selbst über Meine Buchungen (mit Ausnahme von Flügen in die USA) oder, zum Beispiel bei größeren Tieren, über das Service Centre vornehmen. Wir überprüfen den verfügbaren Platz und ob die Bedingungen für die Mitnahme erfüllt sind.
Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sowie der Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für das Tier
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor der Buchung Ihres Fluges über die für Ihr Haustier geltenden Import- und Exportbestimmungen in Ihrem Abflug-, Transit- und Zielland, z. B. bei der zuständigen Botschaft.
Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, strengere Vorschriften anzuwenden und die Reservierung auf bestimmten Strecken bei Bedarf (z. B. in das Vereinigte Königreich) abzulehnen und das Tier vom Flug auszuschließen.
Bitte fragen Sie auch Ihren Tierarzt nach den relevanten Tierschutzbestimmungen. Besorgen Sie alle für Ihr Haustier erforderlichen Reisedokumente, damit Ihrem Flug nichts im Wege steht.
Einfuhr von Hunden in die USA
Aufgrund des Tollwutrisikos gibt es Beschränkungen für die Einfuhr von Hunden in die USA. Weitere Informationen zu diesen CDC-Beschränkungen und den möglichen Ausnahmen finden Sie auf der Internetseite der United States Centers for Disease Control.
Hunde müssen zur Einreise in die USA mindestens 6 Monate alt sein.
Einfuhr von Hunden nach Kanada
Für die Einfuhr von Hunden als Haustier oder ausgebildetes Assistenztier nach Kanada, auch bei Wiedereinreise, sind separate Dokumente erforderlich, um die kanadischen Einreisebestimmungen zu erfüllen. Wenn Sie diese nicht vorlegen können, besteht das Risiko von Verzögerungen bei der Einreise und Ihr Tier darf möglicherweise nicht nach Kanada eingeführt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötigen, bevor Sie mit Ihrem Tier nach Kanada reisen oder ein Tier nach Kanada einführen.
Kleine Haustiere in der Kabine
Der Transportbehälter muss:
- weich, biss- und auslaufsicher;
- gegen Gerüche isoliert;
- ausreichend belüftet, auch wenn er geschlossen ist; und
- groß genug sein, damit das Tier stehen, sich umdrehen und sich normal hinlegen kann.
Das Gesamtgewicht des Tieres und des Transportbehälters darf zusammen 8 kg nicht überschreiten. Der Transportbehälter darf die Abmessungen von 118 cm (55 x 40 x 23 cm) nicht überschreiten, damit er unter dem Vordersitz verstaut werden kann. Er darf daher keinen festen Rahmen, keine Räder oder einen Teleskopgriff haben. Bitte beachten Sie: In einigen Ländern wie dem Vereinigtem Königreich und Südafrika müssen alle Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht befördert werden.
Wir benötigen Ihre Bestätigung, dass das Tier die angegebenen Anforderungen erfüllt, damit Sie Ihr Tier als Handgepäck mit in die Kabine nehmen können. Bitte legen Sie am Check-in-Schalter zwei Ausdrucke der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare vor. Bitte beachten Sie, dass das Formular für Assistenzhunde auf Direktflügen aus den bzw. in die USA nicht erforderlich ist.
1 = einschließlich Haustier
2 = Länge + Breite + Höhe
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angegebenen Tarif wird eine Ticket-Servicegebühr erhoben, die je nach Abflugort variiert. Weitere Bestimmungen und Tarife können für Flüge gelten, die von Partnerfluggesellschaften (Codeshare) durchgeführt werden, sowie auf Charterflügen.
Große Tiere im Frachtraum
Wenn kein Platz in der Passagierkabine vorhanden ist, können Katzen und Hunde bei Bedarf im Frachtraum befördert werden, vorbehaltlich der Einhaltung der entsprechenden Beförderungsbedingungen. Bitte informieren Sie uns zum Zeitpunkt der Buchung über die Größe und das Gewicht des haustierfreundlichen, IATA-konformen Transportbehälters. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Transportbehälter den aktuellen IATA-Vorschriften (International Air Transport Association) entspricht. Dies gilt insbesondere für Transportbehälter, die vor 2024 gekauft wurden. Wir prüfen die Verfügbarkeit von Platz und Lademöglichkeiten im Flugzeug.
Austrian Airlines behält sich das Recht vor, den Zustand des Transportbehälters und das Verhalten des Haustiers beim Check-in zu überprüfen, damit es während des gesamten Fluges sicher transportiert wird.
In einem einzigen Transportbehälter dürfen maximal zwei Haustiere, die aneinander gewöhnt sein müssen und jeweils ein Höchstgewicht von 14 kg haben, untergebracht werden.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angegebenen Tarif wird eine Ticket-Servicegebühr erhoben, die je nach Abflugort variiert. Weitere Bestimmungen und Tarife können für Flüge gelten, die von Partnerfluggesellschaften (Codeshare) durchgeführt werden, sowie auf Charterflügen.
Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Gebühr von 150 EUR (bzw. 175 CHF / 175 USD) erhoben wird, wenn Sie über Frankfurt (FRA), München (MUC), Wien (VIE), Zürich (ZRH), Genf (GVA) oder Brüssel (BRU) reisen. Dies gilt für Tickets, die nach dem 1. April 2021 ausgestellt wurden.
- Der Transportbehälter muss für die mitzuführende Katze oder den Hund geeignet sein.
- Die Abmessungen müssen so sein, dass das Tier in einer natürlichen Position stehen, sich bewegen und sich hinlegen kann.
- Damit der Behälter intakt bleibt, muss die Innenseite des Behälters glatt sein und darf keine Vorsprünge aufweisen, die das Tier abbeißen oder abkratzen könnte.
- Die Oberseite muss wasserdicht sein, um zu verhindern, dass Regen, Schnee oder Hagel eindringen könnte
- Bei Behältern, die aus einem oberen und einem unteren Teil bestehen, müssen beide Teile sicher miteinander verschraubt sein.
- Der Behälter muss stabil, abschließbar und sauber sein und einen wasserdichten Boden mit saugfähigem Material haben.
- Die Türöffnungen müssen sicher befestigt werden können.
- Am Transportbehälter sind keine Räder erlaubt. Wenn der Behälter Räder hat, müssen diese entfernt oder gesichert werden, damit der Behälter akzeptiert werden kann.
- An allen 4 Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Für Hunde dürfen die Lüftungsöffnungen maximal 25 mm x 25 mm und für Katzen maximal 19 mm x 19 mm groß sein. Diese Lüftungsöffnungen müssen klein genug oder mit einem Gitter bedeckt sein, um zu verhindern, dass Teile des Körpers des Tieres herausragen oder herausstehen, um Verletzungsgefahr zu vermeiden.
- Die Belüftungsöffnungen an den Seiten und an der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Dritteln des Behälters befinden.
- Vorhandene Abstandshalter müssen in die Konstruktion integriert werden (sowohl auf der Rückseite als auch entlang der Länge). Sie werden als Griffe des Behälters verwendet und stellen sicher, dass die Belüftungsöffnungen nicht durch andere Fracht oder Taschen blockiert werden.
- Es müssen separate Näpfe für Wasser und Futter bereitgestellt und sicher am Transportbehälter befestigt werden. Wasserbehälter dürfen für den Flug nicht befüllt werden, müssen aber von außerhalb des Behälters zugänglich sein. Futter und Wasser für den Flug können in auslaufsicheren Behältern bereitgestellt werden.
Für Hunde, die als Kampfhunde oder als kurznasige (brachycephalische) Hunderassen eingestuft werden, gelten besondere Bedingungen.
Abbildung eines Transportbehälters für Hunde und Katzen
Behältnisse aus Draht oder Drahtgeflecht sind für den Lufttransport nicht gestattet.
- Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 cm hervorstehen.
- Belüftungsöffnungen
- Rückansicht
- Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
- Türverriegelung
- Abstandhalter
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern alle Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht befördert werden müssen.
Weitere Informationen zur Beförderung von unbegleiteten TierenDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet finden Sie auf der Internetseite von Lufthansa Cargo.
Weitere Informationen zur Beförderung von Tieren, die zu groß oder zu schwer sindDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet finden Sie auf der Internetseite von Lufthansa Cargo.
Checkliste
Zur Erleichterung Ihrer Vorbereitung haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.
Hunde, die als Kampfhunde oder kurznasige/brachyzephale Rassen gelten
Für die Beförderung von Hunden, die als Kampfhunde oder kurznasige/brachyzephale Hunderassen eingestuft werden, gelten besondere Bedingungen.
Kurznasige/brachyzephale Rassen
Hunde und Katzen, die zu kurznasigen Rassen gehören, haben aufgrund ihrer Anatomie verengte Atemwege und können unter Kurzatmigkeit leiden. Der durch die Beförderung oder die hohen Temperaturen am Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen verursachte Stress kann zu Kreislaufproblemen und zu verstärkter Kurzatmigkeit führen. Ihr Haustier könnte ernsthafte Gesundheitsschäden erleiden oder sogar während des Fluges sterben. Diese Rassen dürfen daher nicht im Frachtraum befördert werden.
- Affenpinscher
- American Bully (siehe Als Kampfhunde geltende Hunde)
- Bulldoggen (alle Rassen außer Amerikanische Bulldoggen)
- Möpse (alle Rassen)
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Boston Terrier
- Boxer
- Belgische Zwerggriffons
- Bullmastiffs
- Bullterrier
- Chow Chows
- King Charles Spaniel
- Japan Chins
- Japanische Spaniels
- King Charles Spaniel
- Lhasa Apso
- Pekinese
- Pitbulls
- Shar Pei
- Shih Tzus
- Staffordshire Bullterrier
Diese Einschränkungen gelten auch für Mischlinge der angegebenen Rassen.
- Britisch Kurzhaar
- Exotisch Kurzhaar
- Himalaya-Katzen
- Perserkatzen
- Schottische Faltohrkatze
Diese Einschränkungen gelten auch für Mischlinge der angegebenen Rassen.
Als Kampfhund geltende Hunde
Alle als Kampfhunde geltenden Tiere dürfen nur in speziellen Transportboxen und ausschließlich im Frachtraum befördert werden.
Eine Ausnahme gilt für Hunde, die als Kampfhunde gelten, aber zwischen drei und sechs Monaten alt sind. Diese Hunde können in Standardtransportboxen befördert werden. Ob ein Hund in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden darf, hängt von den grundlegenden Kriterien ab, die für die Beförderung von Hunden gelten.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen zur Beförderung von Kampfhundrassen im Frachtraum.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen zur Beförderung von Tieren in der Kabine in Bezug auf Hunde, die als Kampfhunde im Alter von drei bis sechs Monaten gelten.
- American Bully (grundsätzlich aufgrund möglicher kurznasiger Merkmale verboten)
- Amerikanische Bulldoggen
- Dogo Argentino
- Karabash (Kangal) (Anatolischer Schäferhund)
- Kaukasischer Owtscharka (Kaukasischer Schäferhund)
- Rottweiler
Diese Einschränkungen gelten auch für Mischlinge der angegebenen Rassen.
Bitte beachten Sie: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier sind kurznasige Rassen und werden daher nicht für den Transport im Frachtraum akzeptiert.
Für Kampfhundrassen sind spezielle Transportbehälter erforderlich, die den IATA-Vorschriften entsprechen müssen.
- Der Rahmen muss aus mindestens 25 x 25 mm starken Holz- oder Stahlbalken gebaut werden.
- Die Transportbox muss aus Massivholz (mind. 12 mm) bestehen und zusammengeschraubt oder verschraubt werden.
- Wenn die Tür vollständig durch ein geschweißtes Drahtgitter (Dicke 2,5 mm) belüftet wird, muss eine zusätzliche Schicht installiert werden.
- Die Lüftungsöffnungen müssen mit geschweißtem Drahtgeflecht abgedeckt sein.
- Türstopper müssen installiert werden, um zu verhindern, dass die Tür in den Transportbehälter gezogen oder aus dem Transportbehälter geschoben werden kann.
- Es muss ein Schließmechanismus installiert werden, der durch ein Kabel/einen Kabelbinder gesichert werden kann. Der Mechanismus muss ein versehentliches Öffnen der Transportbox verhindern.
- Die Griffe müssen auf beiden langen Seiten des Transportbehälters angebracht werden.
- Die Öffnungen des Behälters müssen so klein sein, dass das Tier kein Körperteil hindurchstecken kann, und der Behälter muss Schutz vor Bissen oder Kratzern durch das Tier bieten.
Bitte beachten Sie: Die Oberseite des Behälters darf nicht mit einem Gitter abgedeckt sein. Belüftungsöffnungen im Deckel sind jedoch erlaubt.
- Schiebeplatte mit zwei Belüftungsöffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 10 cm
- Eingangs-/Ausgangstür
- Vergitterte Belüftungsöffnungen
- Abstandshalter mit Griffen
- Obligatorische Hinweise: „Diese Seite nach oben: IATA Live Animals“
- Aufnahmen für Gabelstapler
- Futter- und Wasserbehälter mit Zugriff von außen
- Entwässerungsschale
- Geschweißtes Gitter
Assistenzhunde
Allgemeine Bestimmungen für die Mitnahme eines Assistenzhundes in der Kabine
Zur Gewährleistung eines sicheren, ungestörten Flugbetriebs muss Ihr Hund so ausgebildet sein, dass er Ihren Befehlen gehorcht und sich in öffentlichen Bereichen angemessen verhält (d. h., er darf nicht bellen, knurren oder Menschen anspringen).
Sollte sich Ihr Hund nicht angemessen verhalten, kann Austrian Airlines ihn gegen eine zusätzliche Gebühr in den Frachtraum überführen oder sich weigern, das Tier zu befördern. Sie haften für alle durch die Beförderung Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Ihren Hund mit in die Kabine nehmen zu können. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Registrierung anerkannter Assistenzhunde auf Flügen außerhalb der USA
Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos.
- Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse
- Er muss speziell für die Ausführung von Aufgaben für eine behinderte Person ausgebildet sein,
- Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier während des gesamten Fluges einzuhalten.
Bitte senden Sie uns die Ausbildungsbescheinigung für Ihren Assistenzhund zu:
Ausbildungsbescheinigung einer Ausbildungseinrichtung, die von folgenden Organisationen akkreditiert wurde:
- Messerli Research Institute;
- Assistance Dogs International (ADI)
- Assistance Dogs Europe (ADEu)
- International Guide Dog Federation (IGDF)
oder
eine von einer Ausbildungseinrichtung oder einem Hundetrainer ausgestellte Bescheinigung (d. h. eine Person, die auf die Ausbildung von Assistenzhunden spezialisiert ist)
- unter Angabe von Namen und Adresse;
- Einzelheiten zur Art und Dauer der Ausbildung;
- die spezifische Aufgabe, für die der Hund ausgebildet wurde und die er erfolgreich abgeschlossen hat.
Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung über ein abgeschlossenes Gehorsamkeitstraining oder ein DOT-Formular für Reisen außerhalb der USA nicht ausreicht. Selbstlern- und Online-Schulungsseiten werden nicht anerkannt.
Wenn Sie dies nicht vorweisen können, wird Ihr Hund nach den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere befördert, entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, je nach Größe und Gewicht, und gegen eine zusätzliche Gebühr.
Weitere Informationen finden Sie unter „Kleine Haustiere in der Kabine“ und „Große Tiere im Frachtraum“.
Bitte geben Sie auch Rasse, Gewicht und Alter des Tieres an.
Ihr Assistenzhund
- muss in den Fußraum vor Ihrem Sitz passen und er muss mit einer von Austrian Airlines bereitgestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt sein;
- muss während des gesamten Fluges unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben;
- darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen;
- muss mindestens vier Monate alt sein.
Sie müssen einen Maulkorb für den Hund mitbringen. Sie werden aufgefordert, Ihrem Hund den Maulkorb anzulegen, wenn eine Situation eintritt, in der Ihr Hund ein Risiko für andere Passagiere darstellt. Andernfalls wird Ihnen die Erlaubnis verweigert, Ihren Hund auf Austrian Airlines-Flügen mitzunehmen. Sie sind nicht verpflichtet, auf Flügen von und nach Kanada einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen jedoch dringend, dennoch einen Maulkorb mitzubringen.
Registrierung anerkannter Assistenzhunde auf Direktverbindungen aus den/in die USA
Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos.
- Ein Hund, unabhängig von Art und Rasse
- Er muss speziell für die Ausführung von Aufgaben für eine behinderte Person ausgebildet sein,
- Dazu gehören Seh-, Sinnes-, psychiatrische, intellektuelle oder andere geistige Behinderungen.
- Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.
Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde. Diese Hunde werden nach den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere befördert, entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, je nach Größe und Gewicht, und gegen eine zusätzliche Gebühr. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten „Kleine Haustiere in der Kabine“ und „Große Tiere im Frachtraum“.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die Tierschutzbestimmungen für Ihr Tier während des gesamten Fluges einzuhalten.
Wichtiger Hinweis: Hunde müssen zur Einreise in die USA mindestens 6 Monate alt sein.
Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen und sie als Beförderungsvoraussetzung bei unserem Special Cases Desk einreichen. Dies müssen Sie am Tag des Ticketkaufs oder danach tun.
Hinweis:
- Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und mehr als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans eine Reservierung vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug elektronisch oder in Papierform einreichen.
- Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und weniger als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans eine Reservierung vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare am Abflug-Gate am Tag Ihres Fluges einreichen.
Mit diesem Formular bestätigen Sie die Gesundheit, Ausbildung und das Verhalten des Tieres.
Dieses Formular ist für Flüge ab acht Stunden erforderlich.
Hier erklären Sie, dass Ihr Tier sich nicht erleichtern muss oder dies auf eine Weise tut, die keine Gesundheitsgefahr oder kein Hygieneproblem darstellt.
Halten Sie dieses Formular auch während Ihres Fluges bereit.
Wenn Sie einen Anschlussflug für sich selbst und Ihren Assistenzhund gebucht haben, müssen Sie einen Ausbildungsnachweis für den Hund vorlegen.
Es ist eine Straftat, im „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“ wissentlich und vorsätzlich falsche, fiktive oder betrügerische Angaben zu machen, um sich die gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums vorgesehenen Privilegien für Behinderte zu verschaffen.
Ihr Assistenzhund
- muss in den Fußraum vor Ihrem Sitz passen und er muss mit einer von Austrian Airlines bereitgestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt sein;
- muss während des gesamten Fluges unter Ihrer direkten Kontrolle bleiben;
- darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen;
- muss mindestens sechs Monate alt sein.
Wir empfehlen dringend, einen Maulkorb mitzubringen, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten und um Rücksicht auf andere Passagiere zu nehmen. Sie werden aufgefordert, Ihrem Hund den Maulkorb anzulegen, wenn eine Situation eintritt, in der Ihr Hund ein Risiko für andere Passagiere darstellen könnte. Andernfalls wird Ihnen die Erlaubnis verweigert, Ihren Hund auf Austrian Airlines-Flügen mitzunehmen.
Austrian Airlines kann überprüfen, ob ein Tier gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums als Assistenzhund zugelassen ist. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, können unsere Mitarbeiter (1) das Tier beobachten, um zu prüfen, ob es ein gestörtes oder aggressives Verhalten aufweist, das darauf hindeutet, dass es nicht erfolgreich ausgebildet wurde, sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen zu verhalten, oder (2) bestimmte physische Indikatoren überprüfen.
Größe von Assistenzhunden
Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Passagiers passen, es sei denn, dies würde im Widerspruch zu den Sicherheitsanforderungen der US-Bundesluftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht stehen oder den Platz eines anderen Passagiers einschränken.
Verwendung einer Leine
Austrian Airlines verlangt, dass alle Assistenzhunde an Bord sowie in Flughafenbereichen, die Austrian Airlines gehören, von ihr gemietet oder von ihr verwaltet werden, vom Besitzer oder Betreuer des Assistenzhundes (sofern zutreffend) jederzeit an der Leine geführt werden müssen.
Gemäß den Bestimmungen des US-Verkehrsministeriums kann Austrian Airlines die Beförderung eines Assistenzhundes unter folgenden Umständen verweigern:
- Der Assistenzhund stellt eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen dar.
- Der Assistenzhund verursacht erhebliche Störungen in der Kabine oder im Gate-Bereich des Flughafens oder sein Verhalten im Flugzeug oder im Gate-Bereich des Flughafens weist darauf hin, dass er nicht angemessen ausgebildet wurde, um sich in öffentlichen Bereichen angemessen zu verhalten.
- Die Beförderung des Assistenzhundes würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften einer US-Bundesbehörde oder eines Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
- Der Fluggast mit Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen möchte, reicht die von Austrian Airlines geforderten ausgefüllten, aktuellen Formulare nicht ein.
Schäden
Gemäß Vorgaben des US-Verkehrsministeriums behält sich Austrian Airlines das Recht vor, den Fluggast, der mit einem Assistenzhund reist, für alle durch den Assistenzhund verursachten Schäden haftbar zu machen.
Tiere zur emotionalen Unterstützung
Ab dem 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.
Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht mehr als Assistenzhunde und neue Buchungen werden nach diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese Hunde werden nach den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere befördert, entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum, je nach Größe und Gewicht, und gegen eine zusätzliche Gebühr. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:
So können Sie Ihr Haustier auf Reisen mitnehmen
Registrierung eines Haustiers
Bitte geben Sie bei der Buchung an, dass Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten. Wir werden die Beförderungsbedingungen und die Verfügbarkeit des notwendigen Platzes prüfen und Sie kontaktieren.
Vorbereitung auf den Flug
Bereiten Sie sich gut auf Ihren Flug vor, indem Sie vor dem Abflug die Vorgaben für Transportbehälter überprüfen. Informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt über den allgemeinen Zustand Ihres Haustiers und besorgen Sie sich die erforderlichen Dokumente je nach Einreisebestimmungen an Ihrem Reiseziel.
Check-in
Gäste mit Haustieren können den Online- und mobilen Check-in ab 23 Stunden vor Abflug nutzen. Sie müssen Ihre Bordkarte am Check-in-Schalter am Flughafen abholen. Bringen Sie Ihr Haustier spätestens zwei Stunden, aber nicht früher als drei Stunden vor Abflug in einem geeigneten Transportbehälter zum Check-in-Schalter.
Tipps für das Wohlbefinden Ihres vierbeinigen Freundes
Das Fliegen ist nicht nur für uns Menschen stressig. Wir haben Tipps zusammengestellt, damit Sie Ihr Haustier auf den Flug vorbereiten und ihn so komfortabel wie möglich gestalten können:
- Gewöhnen Sie Ihr Haustier zu Hause so gut wie möglich an den Transportbehälter, indem Sie es wiederholt für einige Stunden in den geschlossenen Behälter setzen und danach belohnen.
- Viele Haustiere sind vor und während des Fluges sehr nervös. Konsultieren Sie Ihren Tierarzt, wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haustier mit Medikamenten ruhig zu stellen. Haustiere können oft unvorhersehbar darauf reagieren und Kreislaufprobleme entwickeln.
- Legen Sie eine Decke mit einem vertrauten Geruch und ein Lieblingsspielzeug Ihres Haustiers in den Transportbehälter, um das Tier zu beruhigen.
Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie Sie das Futter Ihres Haustiers für den Flug anpassen können.
Häufig gestellte Fragen
Bitte beachten Sie die offiziellen Brexit-InformationenDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet.
Alle hier genannten Bestimmungen gelten ausschließlich für von Austrian durchgeführte Flüge. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Codeshare-Flügen die Vorschriften der den Flug durchführenden Fluggesellschaft überprüfen. Überprüfen Sie, ob Ihr Haustier auch von allen anderen beteiligten Fluggesellschaften akzeptiert wird, wenn Sie mit mehr als einer Fluggesellschaft reisen.
Sie können Ihre vierbeinigen Freunde auch in unsere Lounges mitnehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Ihre Hunde oder Katzen aus Rücksicht auf andere Gäste nicht frei in den Lounges von Austrian Airlines herumlaufen dürfen, sondern in ihrem Transportbehälter auf die Weiterreise warten müssen. Assistenzhunde sind von dieser Regel ausgenommen.
1 Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Austrian ist aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet.
Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Fluggesellschaften ist nicht verschlüsselt. Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Daten, wie z. B. Name, Kontaktdaten oder Reiseinformationen. Verweisen Sie vor allem in der Betreffzeile nicht auf diese Daten.