Aktuelle Informationen und Flug-Unregelmäßigkeiten
Informieren Sie sich noch bevor Sie zum Flughafen fahren über aktuelle Sicherheitshinweise und Reiserichtlinien und erhalten Sie aktuelle Fluginformationen per SMS, E-Mail oder in unserer Austrian App.
Corona Virus - Aktuelle Informationen
Reisen in Corona-Zeiten ist mit Unsicherheiten verbunden und wirft viele Fragen auf. Informieren Sie sich deswegen über Einreisebestimmungen, flexible Umbuchungsmöglichkeiten und umfassende Hygienemaßnahmen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen!
Wir verstehen, dass Sie so schnell wie möglich Klarheit über den Bearbeitungsstand Ihres gebuchten oder stornierten Fluges haben möchten. Unsere Service Center Mitarbeiter geben ihr Bestes, um Ihnen rasch zur Seite zu stehen und alle Umbuchungen und Rückerstattungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Wenn Sie Ihren Flug über ein (Online-)Reisebüro gebucht haben, kontaktieren Sie bitte dieses für Reise-Updates und Umbuchungen.
Sollten Sie bereits mit uns in Kontakt getreten sein und noch keine Antwort erhalten haben, ersuchen wir noch um etwas Geduld. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen. Das Versenden mehrerer Nachrichten über verschiedene Kanäle verlangsamt allerdings die Bearbeitung.
Danke für Ihr Verständnis in dieser dynamischen und herausfordernden Situation.
Landeverbote, Einreisebestimmungen und Reisewarnungen
Einige Länder haben eine Reisewarnung für Österreich oder einzelne Bundesländer und Städte ausgegeben.
Wir bitten alle Passagiere, sich vor Reiseantritt auf der Website des Österreichischen Außenministeriums über die individuellen Länderregelungen zu informieren.
Bitte informieren Sie sich auch darüber, ob es in Ihrem Reiseland unterschiedliche Regelungen gibt (zum Beispiel für deutsche Bundesländer).
Je nach Zielland und Regelung kann ein negativer PCR-Test und/oder eine Quarantäne erforderlich sein. An Bord entsprechender Flüge wird zur Abfrage des Aufenthaltsorts ein entsprechendes Formular ausgegeben.
Weiterhin gelten für alle Fluggäste bei Austrian Airlines flexible Umbuchungsmöglichkeiten.
Alle Fluggäste ab einem Alter von sechs Jahren, die ab 30. März 2021, 00:00 Uhr, auf Flügen aus Risiko- und Nichtrisikogebieten nach Deutschland einreisen möchten, müssen bei Abflug einen negativen Covid19-Test vorweisen und können ansonsten nicht befördert werden. Das hat die deutsche Bundesregierung beschlossen.
Diese Regelung gilt auch für alle Flüge aus Österreich nach Deutschland.
Wir empfehlen allen Fluggästen sich frühzeitig über die Testmöglichkeiten an ihrem Abflugsort zu informieren. Akzeptiert werden Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden. Selbsttests sind ausgeschlossen und nicht gültig. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise erfolgen.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf unserer Website informieren. Kunden, die bei der Buchung ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, benachrichtigen wir auch direkt per E-Mail oder SMS.
Wir möchten Sie informieren, dass per Verordnung der österreichischen Regierung seit dem 25. Jänner 2021 das Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil in Massenbeförderungsmitteln verpflichtend ist. Dies gilt auch für Fluggäste an Bord von Austrian Airlines.
Wir bitten Sie, die hochwertige Schutzmaske zum Eigen- und Fremdschutz selbst mitzubringen.
Höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3 Masken ohne Ventil, können ebenfalls getragen werden.
Fluggäste zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere dürfen mit normalem Mund-Nasen-Schutz reisen, Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Masken-Trage-Pflicht ausgenommen. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen Sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist und ein ärztliches Attest auf einem Formblatt von Austrian Airlines vorlegen.
Wir wünschen Ihnen eine sichere und gesunde Reise.
Per 10. Februar 2021 tritt eine weitere Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung in Kraft. Weiterhin gilt für alle Einreisenden eine Pflicht zur elektronischen Registrierung. Mit der Neuerung der Novelle gelten bei Einreise nach Österreich zusätzlich folgende Regelungen:
Quarantäne und verpflichtende Testung bei Einreise
Bei Einreise ist ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Die Bestätigung des Testergebnisses ist durch ein ärztliches Attest möglich. Kann bei Einreise kein Testergebnis vorgelegt werden, ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Zusätzlich ist eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.
Einreise für berufliche Zwecke ohne Quarantäne
Eine Einreise aus beruflichen Zwecken ist weiterhin ohne Quarantäne möglich. Vorzulegen ist auch in diesem Fall ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden). Der berufliche Grund muss dabei nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches.
Registrierungs- und Testpflicht für PendlerInnen
Auch PendlerInnen müssen ab 10. Februar ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitführen, das nicht älter als 7 Tage sein darf. PendlerInnen, die bei Einreise kein negatives Testergebnis oder ärztliches Zeugnis vorlegen können, müssen innerhalb von 24 Stunden eine Testung mittels PCR- oder Antigen-Test vornehmen. Darüber hinaus ist auch eine elektronische Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance erforderlich. Die Registrierung hat nach jeder Änderung der Daten, jedenfalls aber nach sieben Tagen, neu zu erfolgen.
Erfolgt die Einreise aus Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan und haben sich Reisende in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten, gibt es keine Einreisebeschränkungen (auch nicht für PendlerInnen).
Einreise ohne Einschränkungen
Eine Einreise ohne Einschränkungen ist weiterhin unter gewissen Voraussetzungen möglich – etwa bei unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen.
Ausreise aus Tirol - Virusvariantenverordnung
Seit 12. Februar gilt die neue österreichische COVID-19-Virusvariantenverordnung, welche alle Personen die sich im Bundesland Tirol aufhalten vor einer etwaigen Ausreise verpflichtet einen negativen, maximal 48 Stunden alten, PCR oder Antigen-Test vorweisen zu können. Ein negatives Testergebnis ist den Behörden bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Innsbruck vorzuzeigen. Ob die entsprechenden Einreisevoraussetzungen für die Zieldestination erfüllt sind, wird bei Abflug in Innsbruck sowie auch Wien vom Austrian Airlines Team geprüft. Wir bitten alle Fluggäste, die neue Reiseregelung zu beachten.
Sämtliche Informationen zur Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Für Passagiere, die am Flughafen Wien ausschließlich umsteigen (und nicht einreisen), gelten in der Regel die jeweiligen Einreisebestimmungen des Herkunftslandes. Bitte informieren Sie sich über die individuellen Länderregelungen. Informationen zu internationalen Einreisebeschränkungen finden Sie unter iatatravelcentre.com, Informationen für österreichische Staatsbürger finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Informationen zur Einreise in Österreich finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Bitte beachten Sie die generellen Einreise- und Zollbestimmungen sowie die COVID-19 Test-Vorgaben, die für Passagiere nach China (Festland) gelten. Die Auflagen für chinesische Staatsangehörige und ausländische Reisende können voneinander abweichen.
Bei der Einreise nach China ist, für nicht chinesische Staatsbürger, das Vorweisen eines negativen COVID-Tests, eines Antikörpertests sowie eines Health Declaration Forms durchgeführt und ausgestellt in Österreich erforderlich. Die Dokumente werden vor Abflug kontrolliert. Fehlt eine dieser Bestätigungen, kann der Flug nicht angetreten werden.
Weitere aktuelle Fluginformationen
Nachdem Montenegro Airlines den Flugbetrieb eingestellt hat, wird Austrian Airlines ihr Angebot zwischen Wien und Podgorica kurzfristig aufstocken. Bis Mitte März werden zwei zusätzliche Verbindungen pro Woche durchgeführt.
Passagiere, welche im Rahmen des Codeshare-Agreements auf Verbindungen mit Austrian Airlines Flugnummer in diesem Zeitraum gebucht waren, werden auf diese Flüge umgebucht.
Ab Mitte März plant Austrian Airlines drei Verbindungen pro Woche zwischen Wien und Podgorica.
Nachdem Austrian Airlines das Codeshare-Agreement mit Montenegro Airlines mit Montag, dem 28.12.2020 gekündigt hat, werden auch Tickets, die ab diesem Datum von Montenegro Airlines ausgestellt wurden, nicht mehr angenommen. Tickets, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, können normal mit Austrian Airlines bzw. Lufthansa abgeflogen werden.
Bitte nutzen Sie die offizielle Brexit-Information.
Wir informieren Sie über den Status Ihres Fluges
Austrian Airlines bietet ein kostenloses Informationsservice an, das Sie immer rechtzeitig über Änderungen Ihres Flugs informiert. Egal, von welchem Flughafen Sie mit Austrian Airlines abfliegen, Sie erhalten per SMS oder E-Mail Updates über Flugunregelmäßigkeiten, sodass Sie Ihre Reisepläne entsprechend anpassen können.
Sie wählen selbst, wie wir Sie über aktuelle Flugänderungen informieren:
- Bei der Flugbuchung:
Geben Sie bei der Flugbuchung einfach eine aktuelle Mobiltelefonnummer oder E-Mail-Adresse an (eine Registrierung ist nicht erforderlich) - Über Ihr Profil:
Erstellen Sie ein austrian.com Profil und hinterlegen Sie dort Ihre Kontaktdaten - In der Austrian App:
Laden Sie die Austrian App herunter
Ereignis | Informationskanal | Zeitpunkt |
Flugstatus |
| sofort |
Gate-Änderung am Flughafen Wien |
| ab zwei Stunden vor Abflug |
Verspätung über 15 Minuten |
| sofort |
Annulierung |
| sofort |
1 Versand per SMS wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist.

Fragen Sie Ihren Flugstatus einfach selbst ab
Unvorhergesehene Dinge wie eine Verspätung, Gate-Änderung oder ein Flugausfall können passieren. Prüfen Sie einfach selbst Ihren Flugstatus und aktuelle Fluginformationen.