Kurzfristig verspätete und annullierte Flüge

Wir setzen alles daran, Sie immer pünktlich und zuverlässig an Ihren Zielort zu bringen. Dennoch kann es zu Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr kommen, sich Ihr Abfluggate ändern, Ihr Flug Verspätung haben oder gar  annulliert werden müssen.

Schnelle Hilfe bei Verspätung oder Annullierung meines Fluges

In diesem Fall informieren wir Sie via Email bzw. SMS oder die Austrian App über Flugänderungen und buchen Sie bei Bedarf automatisch um. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre aktuellen Kontaktdaten über ​Meine Buchungen hinterlegt haben.

Sollten Sie Ihr Flugticket bei einem Reiseveranstalter oder im  Reisebüro gebucht haben, können Sie sich auch direkt an den  Reiseveranstalter oder das Reisebüro wenden.

In einem hellen Raum hält eine Person ein Smartphone mit einer geöffneten E-Mail. Neben ihr steht ein Koffer.

Bei kurzfristiger Umbuchung

Wurde Ihr Flug kurzfristig annulliert? In unserem Hilfe-Bereich können Sie prüfen, ob Sie bereits umgebucht wurden oder selbst Alternativen auswählen und die Umbuchung kostenfrei vornehmen.

Zwei Fluggäste im Gespräch mit einer Flugbegleiterin.

Schnelle Hilfe bei der Rückerstattung Ihres Tickets

Wurde Ihr Flug geändert oder annulliert? In unserem Hilfe-Bereich können Sie sich Ihr Ticket schnell und bequem zurückerstatten lassen.

Ein Paar in roten Jacken zeigt auf etwas Interessantes.

Ersatztransport mit den Östereichischen Bundesbahnen

Falls Ihr Austrian Flug kurzfristig annulliert werden musste und wir Ihnen keinen passenden Ersatzflug anbieten können, können Sie Ihr Flugticket für bestimmte Strecken kostenlos in eine Fahrkarte den Östereichischen Bundesbahnen umwandeln.

Person hält ein Boarding-Pass vor einem grünen Koffer.

Gepäcktransfer bei Flugannullierung

Sollten Sie umgebucht werden, kümmern wir uns um Ihren Gepäcktransfer. Bei einer kurzfristigen Flugannullierung und Weiterreise mit dem Zug, bemühen wir uns um  schnelle Gepäckausgabe. Bitte beachten Sie die Anzeigetafeln und Durchsagen für weitere Informationen.

Passagierrechte

Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder stark verspätet ist, oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, verweigert wurde, stehen Ihnen als Passagier die Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu.

Entschädigung bei verspäteten und annullierten Flügen

Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde oder Ihr Gepäck verspätet ankam, haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung.

Ein Wiener Schnitzel mit Petersilienkartoffeln.

Verpflegungsgutschein

Der Verpflegungsgutschein steht Ihnen ab einer Flugverspätung von zwei Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung zur Verfügung und wird dann automatisch mit dem QR-Code auf der Bordkarte des betroffenen Fluges verknüpft.

Mann in rotem Anzug sitzt am Schreibtisch und lächelt.

Kostenübernahme bei Hotelübernachtung

Falls sich Ihr Abflug auf den Folgetag verschiebt, kümmern wir uns um Ihre Hotelübernachtung.

Mit der App auf dem neuesten Stand

Von der Buchung bis zur Ankunft bestens informiert: Die ​Austrian App unterstützt Sie bei jedem Schritt auf Ihrer Reise.

Im Falle von kurzfristigen Flugverspätungen oder Annullierung finden Sie die wichtigsten Informationen und direkte Hilfe.

Eine Person hält ein Smartphone mit einem Barcode darauf.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sich erheblich verspätet hat oder Ihnen die Beförderung trotz einer bestätigten Buchung verweigert wurde, stehen Ihnen umfassende Fluggastrechte zu. Gleiches gilt, wenn Sie gegen Ihren Willen in eine niedrigere Beförderungsklasse herabgestuft werden. Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt.

Sie regelt, welche Ansprüche Sie bei Flugausfällen, starken Verspätungen oder Überbuchungen haben – von der Rückerstattung bis zur möglichen Entschädigung. Auch Ihre Flugrechte bei schlechtem Wetter werden hier übersichtlich erklärt und Sie erfahren, wann ein Anspruch besteht und wann nicht.

Austrian Airlines informiert Sie transparent über Ihre Fluggastrechte in Österreich und der EU, einschließlich möglicher Entschädigungen. Zudem erhalten Sie einen einfachen Überblick über alle Optionen sowie ein interaktives Tool, mit dem Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Zu Ihren Passagierrechten

Austrian Airlines bucht Sie automatisch und kostenlos proaktiv auf einen alternativen Flug zum gleichen Zielort und in der gleichen Reiseklasse um. In einigen Fällen kann es sein, dass Austrian Airlines Sie nicht proaktiv auf einen Alternativflug umbuchen kann. In solchen Fällen können Sie selbst eine Alternative Vorgaben auswählen. Dies ist auch möglich, wenn eine automatisch von Austrian Airlines gebuchte Alternative nicht in Ihre Pläne passt. Mit dem Austrian Chat Assistant können Sie prüfen, ob Sie bereits automatisch umgebucht wurden oder selbst eine Alternative auswählen und die Umbuchung kostenfrei vornehmen. Alternativ können Sie Ihre Buchung unter "Meine Buchungen" aufrufen und bearbeiten.

Falls Sie Ihr Flugticket über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht haben, ist eine direkte Umbuchung unter Umständen nicht möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro.

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Falls Ihr von Austrian durchgeführter Flug annulliert wurde, können Sie Ihr Ticket erstatten lassen. Mit dem Austrian Chat Assistant können Sie Ihren Erstattungsbetrag prüfen und die Erstattung durchführen. Alternativ können Sie die Erstattung des Tickets über den unten aufgeführten Link anfragen.

Falls Sie Ihr Flugticket über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an diese zu wenden.

Sollten Sie Ihre Erstattung bereits telefonisch oder per E-Mail eingereicht haben, bitten wir Sie, die Erstattung nicht erneut anzufragen, da dies zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Anliegens führen kann.

Wenn ihr Ticket noch unbenutzt ist, wird der Ticketpreis inkl. aller Steuern und Gebühren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. 

Wenn Sie bereits eine oder mehrere Teilstrecken genutzt haben, wird der ungenutzte Anteil von Tarifwert, Steuern und Gebühren berechnet und das Ticket entsprechend anteilig erstattet.

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Ab einer Flugverspätung von mindestens zwei Stunden, einer Annullierung oder Nichtbeförderung erhalten Sie einen Verpflegungsgutschein. Diesen können Sie in zahlreichen Restaurants am Flughafen einlösen, eine Übersicht der teilnehmenden Restaurants finden Sie hier:

iCoupons WorldwideDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet

Sie brauchen sich also für den Erhalt des Verpflegungsgutscheins nicht mehr persönlich zum Serviceschalter begeben. Bitte beachten Sie, dass nur die Bordkarte des betroffenen Fluges zum Verpflegungsgutschein wird. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihren Gutschein und seinen Wert auch per E-Mail, SMS oder Push-Nachricht in Ihrer Austrian App.

Wir übernehmen die Kosten für ein Zimmer in einem Drei-Sterne-Hotel inklusive Verpflegung und Transport zum und vom Hotel. Bei unserem Partner Booking.com finden Sie rasch eine passende Unterkunft.

Wenn Ihr Flug kurzfristig gestrichen wurde und keine direkte Weiterreise möglich ist, stehen Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 Betreuungsleistungen zu. Dazu gehören je nach Situation Mahlzeiten und Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten, eine Hotelunterbringung sowie der Transport zwischen Flughafen und Hotel.

In Wien erhalten Gäste im Falle einer Flugunregelmäßigkeit automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zur Self-Service-Lösung Irreg2Care. Darüber können Sie Ihr Hotel selbst auswählen und buchen. Sie erhalten hierfür einen Hotelgutschein sowie – falls erforderlich – einen Gutschein für den Flughafentransfer.

Haben Sie Ihre Unterkunft selbst organisiert? Dann können Sie die Hotelkosten nachträglich erstatten lassen. Reichen Sie bitte über das Kontaktformular folgende Unterlagen ein:

  • Hotel-, Transport- und Verpflegungsbelege
  • Ihre Bordkarte oder Buchungsbestätigung
  • Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC)

Zum Kontaktformular „Flugausfall“

Sofern es keine Alternativflüge gibt oder die Flüge nicht mehr buchbar sind, können Sie zu bestimmten Destinationen mit dem Zug fahren statt zu fliegen. Für Zugfahrten zu Zielen in Österreich (z. B.: Linz oder Graz) erhalten Sie auf Wunsch einen Zugvoucher bei einem unserer Service Center. Eine Übersicht über alle Zugverbindungen finden Sie auf der Website der ÖBB (Östereichischen Bundesbahnen).

Wurde Ihr Flug annulliert, haben Sie – abhängig von den Umständen – möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Artikel 7 oder auf eine Rückerstattung gemäß Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung.

Über den Austrian Chat Assistant können Sie prüfen, ob entsprechende Ansprüche bestehen. Für eine Rückerstattung sehen Sie dort außerdem Ihren Erstattungsbetrag und können die Rückzahlung direkt starten. Alternativ können Sie Ihren Antrag über unser Online-Formular stellen.

  • Haben Sie über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht? Bitte wenden Sie sich für die Rückerstattung direkt an Ihren jeweiligen Buchungspartner.
  • Haben Sie Ihre Erstattung bereits telefonisch oder per E-Mail eingereicht? Sollte dies der Fall sein, bitten wir Sie, von einer erneuten Anfrage abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit verzögern kann.
  • Was wird erstattet? Beachten Sie, dass Sie bei einem ungenutzten Ticket den vollständigen Ticketpreis inklusive aller Steuern und Gebühren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerhalten. Haben Sie bereits eine oder mehrere Teilstrecken genutzt, wird der ungenutzte Anteil des Tarifwerts sowie der entsprechenden Steuern und Gebühren berechnet und entsprechend anteilig erstattet.

Weitere Informationen zu Entschädigungen und Fluggastrechten finden Sie in den nachfolgenden FAQs.

Zum Chat Assistant

Hier können Sie eine Rückerstattung beantragen sowie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung prüfen.

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Austrian Airlines bucht Sie automatisch und kostenlos auf einen Ersatzflug zum gleichen Zielort und in derselben Reiseklasse um. So kommen Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel.

Sollte keine automatische Umbuchung möglich sein oder die vorgeschlagene Verbindung nicht zu Ihren Plänen passen, können Sie selbst eine Alternative auswählen. Über den Austrian Chat Assistant sehen Sie, ob Sie bereits umgebucht wurden, und haben dort die Möglichkeit, einen anderen Flug auszuwählen. Die Umbuchung ist selbstverständlich kostenfrei.

Zum Chat Assistant

Zu „Meine Buchungen“

Wenn Sie Ihr Ticket über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Buchungspartner. Dort kann die Umbuchung auf Ihren Ersatzflug veranlasst werden.

Im Falle einer Annullierung haben Sie die Wahl zwischen einer Ticketerstattung, frühestmöglicher Ersatzbeförderung 

unter vergleichbaren Reisebedingungen oder einer Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihren Wünschen.

Wenn Ihr Flug gecancelt wurde, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter. So gehen Sie am besten vor:

1. Flugstatus prüfen

 Überprüfen Sie online, ob Ihr Flug tatsächlich annulliert wurde oder nur verspätet ist.

 Hier können Sie Ihren Flugstatus prüfen. 

2. Ersatzflug oder Umbuchung wählen

 Wir buchen Sie automatisch auf den nächsten verfügbaren Flug mit freier Sitzplatzkapazität um. Sollte die Verbindung nicht passen, können Sie selbst kostenlos umbuchen.

 Hier können Sie Ihren Ersatzflug wählen oder umbuchen.

3. Erstattung beantragen

 Wenn Sie nicht reisen möchten, beantragen Sie Ihre Flug-Rückerstattung einfach online.

 Hier können Sie Ihre Rückerstattung beantragen. 

4. Hotel & Betreuung

 Benötigen Sie während Ihrer Reise Betreuungsleistungen, finden Sie weiterführende Informationen zu Hotelunterbringung, Verpflegung und Transport in den weiteren FAQs.

Zum Kontaktformular „Flugausfall“.

Austrian Airlines informiert Sie proaktiv über Änderungen per E-Mail, SMS oder App. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, finden Sie im Hilfe-Center alle Informationen zu Umbuchung, Rückerstattung und Ihren Fluggastrechten.

Wenn Ihr Flug von Austrian Airlines kurzfristig gestrichen wurde, greifen Ihre Fluggastrechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Je nach Situation kann Ihnen eine Entschädigung bei einem Flugausfall zustehen. Entscheidend ist, wann Sie über die Stornierung informiert wurden, aus welchem Grund der Flug ausgefallen ist und ob Sie entsprechend eine Ersatzbeförderung erhalten haben.

Bei Buchungen über Reisebüros oder Veranstalter wenden Sie sich bitte direkt an diese.

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert wurden und kein Ersatzflug angeboten werden konnte, können Sie eine Kompensation bei Flugausfall beantragen.

Hier können Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung prüfen.

Welche anderen Leistungen stehen mir bei einem Flugausfall zu?

Austrian Airlines bietet Ihnen je nach Situation:

  • eine Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug,
  • Betreuungsleistungen am Flughafen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung)
  • oder eine Rückerstattung des Ticketpreises.

Eine Ausgleichsleistung oder Entschädigung hängt immer vom Grund des Ausfalls ab. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder einem Streik kann der Anspruch entfallen.

Hier können Sie Ihren Flug umbuchen.

Hier können Sie Ihre Rückerstattung beantragen.

Tritt ein Flugausfall wegen eines Sturms oder schlechten Wetters ein, liegt das meist an außergewöhnlichen Umständen, die aus Sicherheitsgründen keine sichere Durchführung des Fluges erlauben. In solchen Situationen steht für Austrian Airlines immer die Sicherheit aller Gäste und Mitarbeitenden an erster Stelle.

Wird ein Flug wegen des Wetters gecancelt, kann eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 leider nicht gezahlt werden, da der Grund außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt. Trotzdem lässt Austrian Airlines Sie nicht allein: Sie erhalten in diesem Fall unabhängig von der Entschädigung Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke oder bei Bedarf eine Hotelübernachtung. Darüber hinaus stellt Ihnen Austrian Airlines schnellstmöglich eine zumutbare und gleichwertige Ersatzbeförderung zur Verfügung.

Wenn Sie nicht auf einen Ersatzflug warten möchten, können Sie selbstverständlich eine Umbuchung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Das heißt: Auch wenn bei einem Flug keine Entschädigung wegen schlechten Wetters möglich ist, erhalten Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie die Reise nicht antreten möchten.

Hier können Sie Ihren Flug umbuchen.

Hier können Sie Ihre Rückerstattung beantragen.

Liegt die Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen, wie insbesondere ungünstigen Wetterbedingungen oder einem Streik außerhalb des Einflussbereichs von Austrian Airlines, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Unabhängig davon erhalten Sie sämtliche Betreuungsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Austrian Airlines wird Ihnen zudem schnellstmöglich eine zumutbare Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen anbieten oder auf Wunsch die gesetzlich vorgesehenen Erstattungsoptionen zur Verfügung stellen.

Hier können Sie Ihre Rückerstattung beantragen.

Hier können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen.

Wenn Ihr Flug überbucht ist, wurden mehr Tickets verkauft, als Sitzplätze vorhanden sind. Das kann vorkommen, wenn kurzfristig weniger Plätze verfügbar sind oder Änderungen am Flugzeugtyp erfolgen. In solchen Fällen bemüht sich Austrian Airlines zunächst, freiwillige Reisende zu finden, die gegen eine Entschädigung auf den Flug verzichten.

Sollten Sie nicht freiwillig auf Ihren Flug verzichten und Ihnen der Einstieg verweigert werden, greifen Ihre Fluggastrechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

Zu den Passagierrechten.


Flug überbucht – was tun, wenn mir die Beförderung verweigert wurde?

Wird Ihnen das Boarding wegen einer Überbuchung unfreiwillig verweigert, unterstützen wir Sie direkt am Flughafen. Unser Team am Ticketschalter oder am Gate informiert Sie über Ihre Optionen und hilft Ihnen in den folgenden Fällen weiter:

  • Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug. Dies erfolgt je nach Verfügbarkeit kostenlos.
  • Versorgung am Flughafen, falls eine Wartezeit entsteht (z. B. Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung).
  • Erstattung Ihres Ticketpreises, wenn Sie nicht reisen möchten.

Hier können Sie Ihren Flug umbuchen.

Hier können Sie eine Rückerstattung beantragen.


Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Flug überbucht war?

Ja, unter bestimmten Bedingungen steht Ihnen eine Entschädigung bei einem überbuchten Flug zu. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung hängt die Höhe der Zahlung von der Flugstrecke und der Verspätung bei Ankunft ab.

Wurden Sie unfreiwillig nicht befördert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 €, je nach Länge der Flugstrecke.

Die Auszahlung kann direkt am Flughafen oder über unser Online-Formular erfolgen.

Hier können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen.

Es handelt sich um einen vorverlegten Flug, wenn Ihr Flug von Austrian Airlines auf eine frühere Abflugzeit verschoben wurde. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich der Flugplan ändert oder eine Anpassung aus operativen Gründen notwendig ist. Auch wenn Ihr Flug nicht verspätet ist, sondern früher startet, gelten unter Umständen Ihre Fluggastrechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

​Zu den Passagierrechten.


Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug vorverlegt wurde?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen eine Entschädigung bei einem vorverlegten Flug zu – abhängig davon, wie viel früher Ihr Flug startet und wann Sie über die Änderung informiert wurden.

Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, ist dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) grundsätzlich als Annullierung zu behandeln und kann Ausgleichsansprüche auslösen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht eine mögliche Ausgleichszahlung vor, wenn Sie weniger als sieben Tage vor Abflug benachrichtigt wurden und die Änderung erheblich ist.

Überprüfen Sie Ihren individuellen Anspruch ganz einfach mit unserem interaktiven Tool.


Gilt das auch bei Pauschalreisen?

Wenn Sie Ihre Reise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, gilt: Der erste Ansprechpartner ist in diesem Fall Ihr Reiseveranstalter. Dieser prüft, ob Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung für einen vorverlegten Flug im Rahmen einer Pauschalreise haben und informiert Sie über die nächsten Schritte. Austrian Airlines unterstützt den Reiseveranstalter bei der Abwicklung, kann die Auszahlung jedoch nicht direkt vornehmen.


Ich kann den früheren Flug nicht wahrnehmen – was kann ich tun?

Sollte der neue Abflugtermin nicht zu Ihren Reiseplänen passen, können Sie:

  • eine Umbuchung auf einen späteren Flug anfragen oder
  • eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen, wenn Sie nicht reisen möchten.

Hier können Sie Ihren Flug umbuchen.

Hier können Sie eine Rückerstattung beantragen.