Elektronische Geräte und Batterien

Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschließen und Feuer fangen können.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen Elektronikgeräten und Batterien. Die Symbole zeigen an, ob und unter welchen Bedingungen die Mitnahme erlaubt ist:

Es ist verboten, defekte oder beschädigte persönliche elektronische Geräte oder Batterien oder solche Gegenstände, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden, mit sich zu führen.

Die Liste der Elektronikgeräte und Batterien ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert werden.

Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium-Metall-Batterien wird der Lithiumgehalt (Lithium Content, LC) angegeben.

Umrechnungshilfe für Batterieleistung:

  • Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
  • Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1.000

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Passagier

Tragbare Elektronikgeräte für den persönlichen Gebrauch sind:

  • Laptops, Mobiltelefone, Tablets,
  • elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.), 
  • elektrisches Spielzeug, 
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder 
  • andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik.

Solche Gegenstände sollten nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden.

Allgemeine Transportvorschriften:

  • Schützen Sie das Gerät vor Schäden.
  • Schützen Sie das Gerät vor unbeabsichtigter Aktivierung oder entfernen Sie die Batterie und isolieren Sie deren Kontakte, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Zusätzliche Transportbestimmungen für aufgegebenes Gepäck:

  • max. 3 Geräte, die  größer  als ein Smartphone sind.
  • Verpacken Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht brennbaren Materialien (z. B. Parfüms, Sprays usw.).
  • Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor unbeabsichtigter Aktivierung.
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie das Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen müssen tragbare elektronische Geräte immer sichtbar und zugänglich sein, wenn sie an das Stromnetz des Flugzeugs angeschlossen sind.
  • Bei einer Batterieleistung über 100 Wh (bis max. 160 Wh) ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie Ihre genehmigungspflichtigen Geräte und Batterien bei der Buchung von Flügen über specialcases@austrian.com.

Tragbare Elektronikgeräte für den persönlichen Gebrauch mit Batterien, die KEIN LITHIUM enthalten (z. B. Alkali-Mangan, Zink-Kohlenstoff, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid), sind:

  • elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.), 
  • elektrisches Spielzeug, 
  • Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder 
  • andere Unterhaltungs- oder Kommunikationselektronik.

Solche Gegenstände sollten nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden.

Transportbestimmungen für aufgegebenes Gepäck: 

  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Zusätzliche Transportbestimmungen für auslaufsichere Flüssigbatterien: 

  • Leistungsbeschränkung: max. 12 V / 100 Wh pro Batterie.
  • Auslaufsichere Flüssigbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien.“

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Powerbank

Artikelbeschränkung: max. 2 Powerbanks pro Passagier

Transportvorschriften:

  • Das Laden und die Verwendung von Powerbanks sind verboten. Eine Ausnahme gilt für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.

  • Powerbanks dürfen nicht im Handgepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Powerbanks aus Sicherheitsgründen unter dem Sitz oder in der Tasche am Sitz vor Ihnen, an Ihrer Person oder in Ihrem Handgepäck.

  • Schützen Sie Ihre Powerbank vor Schäden.

  • Vermeiden Sie Kurzschlüsse, wenn sie nicht verwendet werden, z. B. durch Nutzung der Originalverpackung oder durch Isolieren der Anschlüsse, z. B. durch Abkleben freiliegender Anschlüsse oder Verstauen jeder Powerbank in einem separaten Plastikbeutel oder Schutzbeutel.

Hinweis:

Leistungs- und Artikelbeschränkung für Lithiumbatterien:

Leistungsbeschränkungen Artikelbeschränkung Zulässig im Handgepäck Zulässig im Aufgabegepäck Transportgenehmigung erforderlich Max. 100 Wh
Max. 2 g LC
20* Ja Nein Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh 2 Ja Nein Ja > 2 g LC bis max. 8 g LC 2** Ja Nein Ja

* Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen, z. B. auslaufsichere Flüssigbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien, Lithiumbatterien und Powerbanks.

** nur für medizinische Geräte

Transportbestimmungen:

Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist gewährleistet, wenn der Artikel in der Originalverpackung transportiert wird, freiliegende Pole mit Klebeband abgedeckt werden oder wenn jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutztasche verpackt ist.

Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Hinweis:

  • Das Aufladen von Batterien an Bord ist verboten.
  • Für eine Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh und einen Lithiumgehalt von mehr als 2 g bis maximal 8 g ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Batterien bei der Buchung per E-Mail an specialcases@austrian.com.

Unter batteriebetriebenen persönlichen Fortbewegungsmitteln sind alle kleinen Elektrofahrzeuge zu verstehen, die eine Person befördern können.

Hierzu zählen folgende Geräte:

  • Hoverboards
  • E-Bikes
  • Pedelecs/S-Pedelecs
  • E-Scooter
  • Elektrische Monoräder
  • Elektrische Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheels)
  • Tauchscooter
  • Segways
  • elektrische Kinderwagen
  • E-Skis und E-Snowboards
  • eFoils (Surfboards mit elektrischem Hydrofoil-Antrieb)

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Leistung und davon, ob die Batterien fest eingebaut oder herausnehmbar sind; es gilt auch für batteriebetriebene persönliche Transportmittel ohne integrierte Batterie.

Die genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.

Diese Geräte dürfen nur als Fracht gemäß den IATA-Gefahrgutvorschriften transportiert werden.

Aus Gründen der Sicherheit und Beladung im Flugzeug gelten Einschränkungen hinsichtlich:

  • Batterieleistung, 
  • Gesamtgewicht und
  • Größe des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe.

Hinweis:

  • Aus Sicherheitsgründen unterliegen Rollstühle mit fest installierten bzw. nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien einer Höchstgrenze von maximal 2 Batterien mit einer Kapazität von bis zu 160 Wh pro Batterie.
  • Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte senden Sie uns rechtzeitig – spätestens 48 Stunden vor Abflug – die erforderlichen Angaben (technisches Datenblatt des Herstellers oder Bedienungsanleitung) zu Ihrem Rollstuhl oder Ihrer Mobilitätshilfe über das unten herunterladbare Kontaktformular zur Prüfung und Genehmigung zu.

Hinweis: Verwenden Sie bitte den Adobe Acrobat Reader, um das Dokument korrekt anzuzeigen.

Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät

Leistungsbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät

Hinweis:

  • Batteriebetriebene, tragbare medizinische Geräte benötigen eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft.
  • Bitte senden Sie uns spätestens 48 Stunden vor Abflug Einzelheiten zu Ihrem Gerät (technisches Datenblatt des Herstellers oder Bedienungsanleitung) zur Voranmeldung und medizinischen Prüfung an specialcases@austrian.com.

Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*

Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Die Verwendung und das Aufladen sind an Bord verboten.
  • Die Geräte dürfen nicht im Handgepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen verstauen Sie Ihre Geräte bitte in Ihrem Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen, in der Sitztasche oder an Ihrer Person.
  • Eine versehentliche Aktivierung muss ausgeschlossen sein.

Hinweis: In einigen Ländern ist es untersagt, E-Zigaretten oder andere Inhalatoren zu transportieren.

* Es gilt eine Artikelbeschränkung von insgesamt maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Fluggast.

Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte (einschließlich aller Elektronikgeräte) mit Lithiumbatterien pro Passagier

Leistungsbeschränkungen Zulässig im Handgepäck Zulässig im Aufgabegepäck Transportgenehmigung erforderlich Max. 100 Wh
Max. 2 g LC
Ja Ja, jedoch im Handgepäck empfohlen Nein
> 100 Wh bis max. 160 Wh Ja Nein Ja

Solche Gegenstände sollten nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden.

Transportbestimmungen für aufgegebenes Gepäck: 

  • max. 3 Geräte, die größer als ein Smartphone sind.
  • Packen Sie Ihr Gerät nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien (z. B. Parfüms, Aerosole usw.) ein.
  • Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung. 
  • Stellen Sie sicher, dass Apps, Weckfunktionen und Alarmsignale oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
  • Schützen Sie Ihr Gerät durch eine geeignete Verpackung oder eine robuste Tasche mit ausreichender Polsterung.
  • Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie Ihre Geräte getrennt voneinander (z. B. getrennt durch Kleidung oder in der Originalverpackung).

Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als Elektronikgeräte. Informationen zum Transport von Ersatzbatterien finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.

Hinweis:

  • Für Foto- und Videogeräte mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte registrieren Sie genehmigungspflichtige Geräte oder Batterien bei der Flugbuchung per E-Mail an specialcases@austrian.com.

Detaillierte Informationen zur Beförderung von Lawinenrettungsrucksäcken finden Sie unter folgendem Link:

Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*

* Es gilt die Artikelbeschränkung von max. 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Passagier.

Hinweis:

  • Für Tauchlampen, Lötkolben oder andere wärmeerzeugende Gegenstände ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte melden Sie Tauchlampen, Lötkolben oder andere Wärme erzeugende Gegenstände bei der Flugbuchung unter specialcases@austrian.com an.

Transportbeschränkungen im Handgepäck:

  • Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
  • Batterien und Heizelemente in tragbaren Elektronikgeräten, die extreme Hitze erzeugen können, müssen isoliert werden, indem das Heizelement, die Batterie oder andere Komponenten entfernt werden.
  • Es gelten die Vorschriften für den Transport von losen Batterien oder tragbaren Elektronikgeräten mit eingelegten Batterien. Informationen hierzu finden Sie in den Abschnitten „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“ sowie „Tragbare Elektronikgeräte mit Lithiumbatterien für den persönlichen Gebrauch“.

Artikelbeschränkung (einschließlich Lithiumbatterien*): 20 Artikel pro Passagier

* Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen, z. B. auslaufsichere Flüssigbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien und Lithiumbatterien.

Beispiele für auslaufsichere Flüssigbatterien: Gelbatterien oder AGM-Batterien

Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien

Transportbestimmungen für auslaufsichere Flüssig- und Trockenbatterien: 

  • Auslaufsichere Flüssigbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht aufgesaugte Flüssigkeit enthalten.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Wärme erzeugen können. 
  • Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist gewährleistet, wenn der Artikel in der Originalverpackung transportiert wird, freiliegende Pole mit Klebeband abgedeckt werden oder wenn jede Batterie in einer separaten Plastiktüte oder Schutztasche verpackt ist.

Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Flüssigbatterien: 

  • max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
  • max. 2 Ersatzbatterien

Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh / 2 g LC

  • Smartes Gepäck meint Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrische Transportausrüstung zum Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fällt ebenfalls unter smartes Gepäck.

Transportvorschriften:

  • Die Batterie muss aus dem Gepäck entfernt werden.
  • Die Batterie muss entfernt und in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
  • Ohne Batterie darf der Koffer als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

Hinweis:

  • Elektrorollergepäck (z. B. Modobags oder Airwheels) ist verboten für den Transport, siehe Kapitel „Batteriebetriebene persönliche Transportgeräte, z. B. E-Bikes, E-Roller, Tauchscooter, E-Gepäckroller und andere“.
  • Für Geräte mit fest im smarten Gepäck eingebauten Lithiumbatterien, wie z. B. ein elektronisches Schloss oder eine elektronische Waage, finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt: „Smartes Gepäck – fest eingebaute Lithiumbatterien“.
  • Informationen zu Gepäck-Trackern bzw. elektronischen Gepäckanhängern (EBTs) finden Sie im Abschnitt: „Gepäck-Tracker“ und „Elektronische Gepäckanhänger (EBTs)“.
  • Für eine Batterieleistung über 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
  • Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Powerbanks und Batterien bei der Flugbuchung an.

Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh / 0,3 g LC

  • Smartes Gepäck meint Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrische Transportausrüstung zum Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fällt ebenfalls unter smartes Gepäck.

Hinweis:

  • Smartes Gepäck mit fest eingebauten Lithiumbatterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für die Beförderung verboten.

Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 2,7 Wh oder 0,3 g Lithiumgehalt (LC) pro Lithiumbatterie

Leistungsbeschränkungen
(pro Gerät)
Zulässig im Handgepäck Zulässig im aufgegebenen Gepäck oder in der Transportbox für Haustiere
max. 2,7 Wh
max. 0,3 g LC
Ja Ja
> 2,7 Wh / 0,3 g LC bis max. 100 Wh / 2 g LC Ja Nein

Transportbeschränkung bis max. 2,7 Wh / 0,3 g LC:

  • Autorisierte Übertragungsfunktionen: energiesparende Übertragungsfunktionen wie WLAN, UWB, Bluetooth oder RFID.
  • Der Tracker kann während des Transports eingeschaltet werden, muss aber in einem Gepäckstück verstaut werden, um Schäden zu vermeiden.

Transportbeschränkung > 2,7 Wh / 0,3 g LC bis max. 100 Wh / 2 g LC:

  • Der GPS-Tracker muss während des Transports ausgeschaltet und so verpackt werden, dass Schäden oder eine unbeabsichtigte Aktivierung vermieden werden.

Hinweis:

  • Bei der Verwendung in Transportboxen für Haustiere muss der Tracker so gesichert werden, dass er vor Schäden geschützt ist und das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt.

Gepäckstücke mit elektronischen Gepäckanhängern (EBTs) mit Routenanzeige (z. B. BAGTAG oder RIMOWA Smart Bags usw.), die anstelle von gedruckten Thermo-Gepäckanhängern verwendet werden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck zulässig.

Sicher reisen mit Lithiumbatterien

Dieses Video der IATA, der Organisation, die für die Gewährleistung der Flugsicherheit in der internationalen Luftfahrt verantwortlich ist, bietet weitere Informationen über die Gefahr und den korrekten Umgang mit Lithiumbatterien.

Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie auf Ihre Reise mitnehmen möchten, das bzw. die oben nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte.

Sonstige Transportinformationen:

  • Alle Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Section 38.3 entsprechen.
  • Wenn Sie elektronische Geräte oder Batterien mit sich führen, die nicht für den Transport zugelassen sind, riskieren Sie, dass die Gegenstände am Flughafen beschlagnahmt werden. Für beschlagnahmte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Diese Transportvorschriften entsprechen den nationalen Anforderungen und den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für den sicheren Transport elektronischer Geräte und Batterien. Austrian Airlines behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Möglicherweise gelten restriktivere Ländervorschriften.