Reisen mit Tieren

Ihr Haustier ist Teil Ihrer Familie – und natürlich manchmal auch Teil Ihrer Reisepläne. Auf Flügen mit Austrian können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze unter bestimmten Bedingungen mitnehmen.

Ein junges Mädchen streichelt einen schwarzen Hund in einem belebten Flughafenterminal, begleitet von ihrer Familie.

Ob Ihr Haustier mit Ihnen in der Kabine oder im Frachtraum reist, hängt unter anderem von seiner Größe und seinem Gewicht sowie von den Vorschriften Ihres Ziellandes ab. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Anforderungen und Tipps, die Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer gemeinsamen Reise helfen.

Wichtige Informationen

  • Sie können bis zu zwei gesunde Haustiere in einem zugelassenen Transportbehälter mitführen.
  • Ihr Haustier muss mindestens zwölf Wochen alt sein. Jungtiere müssen bereits entwöhnt sein.
  • Wir akzeptieren keine trächtigen Tiere.
  • Ihr Haustier kann je nach Größe, Gewicht (einschließlich Transportbehälter) und den geltenden Vorschriften des Ziellandes in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden. Weitere Einzelheiten finden Sie unten.
  • Für Reisen mit Assistenzhunden (z. B. Blindenhunden oder Signalhunden) gelten besondere Bedingungen.

Wegen lokal geltender Bedingungen und Einschränkungen ist es nicht möglich, große Tiere im Frachtraum zu bestimmten Zielen zu befördern.

Bitte beachten Sie, dass Katzen und Hunde kurznasiger (brachycephaler) Rassen nicht im Frachtraum befördert werden dürfen, da sie besonders temperatur- und stressempfindlich sind.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten. Sie können die Mitnahme Ihres Haustiers in der Kabine selbst über „Meine Buchungen“ buchen (außer bei Flügen in die USA) oder, beispielsweise bei größeren Tieren, eine Buchung über das Service Centre vornehmen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und ob alle Voraussetzungen für den Transport Ihres Haustiers erfüllt sind.

Kleine Haustiere in der Kabine

Der Transportbehälter muss:

  • weich, biss- und auslaufsicher sein;
  • gegen Gerüche isoliert sein;
  • ausreichend belüftet sein, auch wenn er geschlossen ist; und
  • groß genug sein, damit das Tier stehen, sich umdrehen und sich normal hinlegen kann.

Das Gesamtgewicht des Tieres und des Transportbehälters darf zusammen 8 kg nicht überschreiten. Der Transportbehälter darf die Abmessungen von 118 cm (55 × 40 × 23 cm) nicht überschreiten, damit er unter dem Vordersitz verstaut werden kann. Er darf daher keinen festen Rahmen, keine Räder oder einen Teleskopgriff haben.

Bitte beachten Sie: In einigen Ländern wie dem Vereinigten Königreich und Südafrika müssen alle Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht befördert werden.

Wir benötigen Ihre Bestätigung, dass das Tier die angegebenen Anforderungen erfüllt, damit Sie Ihr Haustier als Handgepäck mit in die Kabine nehmen können. Bitte legen Sie am Check-in Schalter zwei Ausdrucke der ausgefüllten und unterschriebenen Formulare vor.

Beispielabbildung eines Transportbehälters für Haustiere, die in der Kabine reisen
Maximal 8 kg (Tier inkl. Soft-Transportbehälter)
Flugsegment Der Preis für die Mitnahme in der Passagierkabine bis zu einem maximalen Gewicht von 8 kg¹ und maximaler Größe² von 118 cm Reiseziele von Austrian Airlines Inland EUR 65
Inlandsflüge innerhalb Österreichs
Europa 80 EUR Europa inkl. Marokko und Armenien Interkontinentale Kurzstrecken 105 EUR Zwischen Europa und Jordanien, Ägypten, Iran, Irak, Israel Interkontinentale Mittelstrecken 115 EUR Zwischen Europa und Chicago, den Malediven, Miami, Kanada, New York und Washington D.C. Interkontinentale Langstrecken 125 EUR Zwischen Europa und Thailand, Südafrika, Los Angeles, Mauritius, China und Japan

 

1 = einschließlich Haustier
2 = Länge + Breite + Höhe

Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angezeigten Tarif wird eine Ticket-Servicegebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr variiert je nach Abflugort. Weitere Bestimmungen und Tarife können für Flüge gelten, die von Partnerfluggesellschaften (Codeshare-Flüge) durchgeführt werden, sowie für Charterflüge.

 

Nur Katzen und Hunde dürfen in der Kabine reisen. Die Mitnahme ist möglich, sofern die geltenden Beförderungsbedingungen erfüllt sind.

Andere Tierarten können aus Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienegründen nicht in der Kabine befördert werden.

Vögel können auf Flügen der Lufthansa Group nicht befördert werden. Kaninchen und andere kleine Nagetiere sind ebenfalls von der Mitnahme ausgeschlossen, da sie den Transportbehälter beschädigen und dadurch ein Sicherheitsrisiko darstellen können.

Andere Fluggäste werden nicht darüber informiert, dass Tiere an Bord mitreisen.

Wenn Sie oder eine mit Ihnen reisende Person an einer Tierallergie leiden, informieren Sie uns nach Möglichkeit bitte vor Ihrer Reise. Wir prüfen gerne, welche Vorkehrungen in Ihrem Einzelfall möglich sind.

Tiere müssen während des gesamten Fluges in einer geschlossenen Transporttasche bleiben. Darüber hinaus sind alle unsere Flugzeuge mit modernen HEPA-Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft kontinuierlich von Partikeln wie Staub, Bakterien, Viren und Tierhaaren reinigen. Unsere Flugzeugkabinen werden auch nach jedem Flug gründlich gereinigt.

Sie können die Beförderung Ihres Haustiers während der Flugbuchung hinzufügen. Alternativ können Sie Ihr Haustier nach der Buchung über Meine Buchungen, telefonisch, über unser Kontaktformular oder über Ihr Reisebüro registrieren.

Da die Anzahl der Tiere, die pro Flug mitgenommen werden dürfen, begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, die Beförderung Ihres Haustiers so früh wie möglich zu buchen.

Das maximal zulässige Gewicht von 8 kg gilt für das Tier und den Transportbehälter zusammen.

Der Transportbehälter darf die maximalen Abmessungen von 55 × 40 × 23 cm (Gesamtmaß: 118 cm) nicht überschreiten, damit er sicher unter dem Vordersitz verstaut werden kann.

Große Tiere im Frachtraum

Wenn in der Passagierkabine kein Platz vorhanden ist, können Katzen und Hunde bei Bedarf im Frachtraum befördert werden, sofern die geltenden Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Bitte informieren Sie uns bei der Buchung über die Größe und das Gewicht des haustierfreundlichen, IATA-konformen Transportbehälters. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Transportbehälter den aktuellen IATA-Vorschriften entspricht. Dies ist besonders wichtig für Transportbehälter, die vor 2024 gekauft wurden. Wir prüfen die Verfügbarkeit von Platz und Lademöglichkeiten im Flugzeug.

Austrian Airlines behält sich das Recht vor, den Zustand des Transportbehälters und das Verhalten Ihres Haustiers beim Check-in zu überprüfen, um einen sicheren Transport während des gesamten Fluges zu gewährleisten.

Maximal zwei Haustiere dürfen in einem einzigen Transportbehälter befördert werden, sofern sie aneinander gewöhnt sind und jeweils nicht mehr als 14 kg wiegen.

Ein weißer stehender Hund, ein grauer sitzender Hund, ein Ball auf dem Boden. Haustierfreundlich reisen.

Bitte beachten Sie, dass Transportbehälter, die ab dem 4. Mai 2026 für die Beförderung Ihres Haustiers als aufgegebenes Gepäck (AVIH) verwendet werden, die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen müssen, um den aktuellen IATA-Bestimmungen für den Transport lebender Tiere zu entsprechen:

  • Die Lüftungsöffnungen dürfen bei Hunden nicht größer als 25 x 25 mm und bei Katzen nicht größer als 19 x 19 mm sein.
  • Je nach Größe des Tieres müssen die Lüftungsöffnungen klein genug oder mit einem Netz** abgedeckt sein, um zu verhindern, dass das Tier entkommt oder Teile seines Körpers herausstreckt. Dies trägt dazu bei, Verletzungen zu vermeiden.

Vorschriftsmäßig

Abbildung eines zugelassenen Transportbehälters mit geschlossenem Unterteil und Lüftungsöffnungen im oberen Bereich.

Nicht vorschriftsmäßig

Durchgestrichene Abbildung eines ungeeigneten Transportbehälters mit Lüftungsöffnungen, die bis in den unteren Bereich reichen.

Bitte beachten Sie, dass Transportbehälter, die den Vorschriften nicht entsprechen, beim Check-in abgelehnt werden und Ihr Haustier in diesem Fall nicht befördert werden kann.

Wir bitten Sie daher, den Transportbehälter Ihres Haustiers rechtzeitig zu überprüfen, und empfehlen dringend, sich vor der Ankunft am Flughafen einen vorschriftsmäßigen Behälter zu besorgen. Nur an ausgewählten Flughäfen gibt es Geschäfte, die Transportbehälter für Haustiere anbieten.*

* Bitte beachten Sie, dass die IATA keine bestimmten Hersteller, Marken, Modelle oder Arten von Transportbehältern für Haustiere zertifiziert, genehmigt, empfiehlt oder verkauft. Fluggäste sollten bei Angeboten vorsichtig sein, die etwas anderes behaupten.

** Die Lüftungsöffnungen an den Seiten und an der Rückseite des Behälters dürfen mit einer zusätzlichen Netzschicht abgedeckt werden, sofern diese sicher am Behälter befestigt ist, sodass das Tier sie nicht lösen kann. Das Netz darf die Türöffnung nicht verdecken und muss ausschließlich von außen am Behälter befestigt werden. Die Verwendung von Klebeband, das Bohren zusätzlicher Löcher in die Kunststoffhülle des Behälters oder andere Veränderungen, die die Stabilität des Behälters beeinträchtigen könnten, sind nicht gestattet.

Flugsegment Preis für die Beförderung im Frachtraum bei maximalen Abmessungen von 60 × 45 × 40 cm Preis für die Beförderung im Frachtraum bei Abmessungen über 60 x 45 x 40 cm Reiseziele von Austrian Airlines Inland 80 EUR 160 EUR Inlandsflüge innerhalb Österreichs Europa 100 EUR 200 EUR Europa inkl. Marokko und Armenien Interkontinentale Kurzstrecken 130 EUR 260 EUR Zwischen Europa und Jordanien, Ägypten, Iran, Irak, Israel Interkontinentale Mittelstrecken 170 EUR 340 EUR Zwischen Europa und Chicago, den Malediven, Miami, Kanada, New York und Washington D.C. Interkontinentale Langstrecken 190 EUR 380 EUR Zwischen Europa und Thailand, Südafrika, Los Angeles, Mauritius, China und Japan

Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum angezeigten Tarif wird eine Ticket-Servicegebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr variiert je nach Abflugort. Weitere Bestimmungen und Tarife können für Flüge gelten, die von Partnerfluggesellschaften (Codeshare-Flüge) durchgeführt werden, sowie für Charterflüge.

Bitte beachten Sie, dass eine zusätzliche Gebühr von 150 EUR (bzw. 175 CHF/175 USD) erhoben wird, wenn Sie über Frankfurt (FRA), München (MUC), Wien (VIE), Zürich (ZRH), Genf (GVA) oder Brüssel (BRU) reisen. Dies gilt für Tickets, die nach dem 1. April 2021 ausgestellt wurden.

  • Der Transportbehälter muss für die mitzuführende Katze oder den Hund geeignet sein.
  • Die Abmessungen müssen es dem Tier ermöglichen, in einer natürlichen Haltung zu stehen, sich zu bewegen und sich hinzulegen.
  • Damit der Behälter intakt bleibt, muss seine Innenseite glatt sein und darf keine Vorsprünge aufweisen, die das Tier abbeißen oder abkratzen könnte.
  • Die Oberseite des Behälters muss wasserdicht sein, damit kein Regen, Schnee oder Hagel eindringen kann.
  • Bei Behältern, die aus einem Ober- und einem Unterteil bestehen, müssen beide Teile sicher miteinander verschraubt sein.
  • Der Behälter muss stabil, abschließbar und sauber sein und einen wasserdichten Boden mit saugfähigem Material haben.
  • Die Türöffnungen müssen sich sicher verschließen lassen.
  • Transportbehälter dürfen keine Räder haben. Wenn der Behälter Räder hat, müssen diese entfernt oder so gesichert werden, dass der Behälter angenommen werden kann.
  • An allen vier Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Bei Hunden dürfen die Lüftungsöffnungen nicht größer als 25 × 25 mm und bei Katzen nicht größer als 19 × 19 mm sein. Diese Belüftungsöffnungen müssen so klein oder mit einem Netzgewebe abgedeckt sein, damit keine Körperteile des Tieres herausragen oder herausgestreckt werden können, um Verletzungsgefahr zu vermeiden.
  • Die Belüftungsöffnungen an den Seiten und an der Rückseite müssen sich in den oberen zwei Dritteln des Behälters befinden.
  • Vorhandene Abstandshalter müssen in die Konstruktion integriert sein (sowohl an der Rückseite als auch entlang der Längsseiten des Behälters). Sie dienen als Griffe für den Behälter und stellen sicher, dass die Belüftungsöffnungen nicht durch andere Frachtstücke oder Taschen blockiert werden.
  • Es müssen separate Näpfe für Wasser und Futter bereitgestellt und sicher am Transportbehälter befestigt werden. Wasserbehälter dürfen für den Flug nicht befüllt werden, müssen aber von außerhalb des Behälters zugänglich sein. Futter und Wasser für den Flug können in auslaufsicheren Behältern bereitgestellt werden.

Für Hunde, die als Kampfhunde oder als kurznasige (brachycephale) Hunderassen eingestuft werden, gelten besondere Bedingungen.

Abbildung eines Transportbehälters für Hunde und Katzen

Abbildung eines Transportbehälters für Haustiere zur Beförderung im Flugzeug mit seitlichen Lüftungsöffnungen, Futter-/Wassernapf und Versandetiketten.

Behälter aus Draht oder Drahtgeflecht sind für den Lufttransport nicht zugelassen.

  1. Türscharniere und Verriegelungen müssen ober- und unterhalb der Türöffnungen an den horizontalen Ausbuchtungen mindestens 1,60 cm hervorstehen.
  2. Lüftungsöffnungen (Hunde: maximal 25 × 25 mm / Katzen: maximal 19 × 19 mm)
  3. Rückansicht
  4. Angebrachte Futter- und Wasserbehälter
  5. Türverriegelung
  6. Abstandshalter

Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern alle Tiere unabhängig von ihrer Größe als Fracht befördert werden müssen.

Checkliste

Zur Erleichterung Ihrer Vorbereitung haben wir eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten erstellt.

Assistenzhunde

Allgemeine Bestimmungen für die Mitnahme eines Assistenzhundes in der Kabine

Um einen sicheren und ungestörten Flugbetrieb zu gewährleisten, muss Ihr Hund darauf trainiert sein, Ihren Befehlen zu gehorchen und sich in der Öffentlichkeit angemessen zu verhalten (d. h., er darf nicht bellen, knurren oder Menschen anspringen).

Sollte sich Ihr Hund nicht angemessen verhalten, kann Austrian Airlines ihn gegen eine zusätzliche Gebühr in den Frachtraum verlegen oder die Beförderung des Tieres verweigern. Sie haften für alle durch die Beförderung Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um den Hund mit in die Kabine nehmen zu können. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Registrierung anerkannter Assistenzhunde auf Flügen außerhalb der USA

Wir befördern einen (1) Assistenzhund kostenlos.

  • Ein Hund, unabhängig von Art oder Rasse,
  • der speziell dafür ausgebildet wurde, Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
    • (dazu gehören Sehbehinderungen sowie sensorische, psychiatrische, intellektuelle oder andere kognitive Behinderungen).

Sie sind dafür verantwortlich, während des gesamten Fluges alle geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die Tierschutzbestimmungen für Ihr Haustier einzuhalten.

Bitte senden Sie uns die Ausbildungsbescheinigung für Ihren Assistenzhund zu.

Die Ausbildungsbescheinigung sollte von einer Ausbildungsorganisation ausgestellt werden, die von einer der folgenden Organisationen akkreditiert ist:

  • Messerli Research Institute
  • Assistance Dogs International (ADI)
  • Assistance Dogs Europe (ADEu) oder
  • International Guide Dog Federation (IGDF)

Andernfalls

legen Sie bitte eine Bescheinigung vor, die von einer Ausbildungsorganisation oder einem Hundetrainer (d. h. einer Person, die auf die Ausbildung von Assistenzhunden spezialisiert ist) ausgestellt wurde und folgende Angaben enthält:

  • Name und Adresse,
  • Angaben zur Art und Dauer der Ausbildung und
  • die spezifische Aufgabe, für die der Hund ausgebildet wurde und deren Ausführung er erfolgreich erlernt hat.

Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung über ein abgeschlossenes Gehorsamkeitstraining oder ein DOT-Formular für Reisen außerhalb der USA nicht ausreicht. Websites für die Selbstausbildung und Online-Schulungen werden nicht akzeptiert.

Wenn Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, wird Ihr Hund je nach Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum zu den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere und gegen eine zusätzliche Gebühr befördert.

Weitere Informationen finden Sie unter „Kleine Haustiere in der Kabine“ und „Große Tiere im Frachtraum“.

Bitte geben Sie auch Rasse, Gewicht und Alter des Tieres an.

Ihr Assistenzhund:

  • muss in den Fußraum vor Ihrem Sitz passen und mit einer von Austrian Airlines bereitgestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt sein;
  • muss während des gesamten Fluges unter Ihrer unmittelbaren Kontrolle bleiben;
  • darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen;
  • muss mindestens vier Monate alt sein.

Sie müssen einen Maulkorb für den Hund mitbringen. Sie werden aufgefordert, Ihrem Hund den Maulkorb anzulegen, wenn eine Situation eintritt, in der Ihr Hund ein Risiko für andere Passagiere darstellt. Andernfalls dürfen Sie Ihren Hund auf Flügen mit Austrian Airlines nicht mitnehmen. Sie sind nicht verpflichtet, auf Flügen von und nach Kanada einen Maulkorb mitzuführen. Wir empfehlen Ihnen dennoch dringend, einen Maulkorb mitzuführen.

Anmeldung anerkannter Assistenzhunde auf Direktflügen in die bzw. aus den USA

Wir befördern zwei (2) Assistenzhunde kostenlos.

  • Ein Hund, unabhängig von Art oder Rasse,
  • der speziell dafür ausgebildet wurde, Aufgaben für eine Person mit einer Behinderung auszuführen
    • (dazu gehören Sehbehinderungen sowie sensorische, psychiatrische, intellektuelle oder andere kognitive Behinderungen).
  • Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.

Begleithunde zur emotionalen Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung gelten nicht als Assistenzhunde. Diese Hunde werden je nach Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum zu den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere und gegen eine zusätzliche Gebühr befördert. Weitere Informationen finden Sie unter „Kleine Haustiere in der Kabine“ und „Große Tiere im Frachtraum“.

Sie sind dafür verantwortlich, während des gesamten Fluges alle geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die Tierschutzbestimmungen für Ihr Haustier einzuhalten.

Wichtiger Hinweis: Hunde müssen mindestens sechs Monate alt sein, um in die USA einreisen zu dürfen.

Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen, müssen Sie die folgenden Formulare ausfüllen und sie als Beförderungsvoraussetzung bei unserem Special Cases Desk einreichen. Dies müssen Sie am Tag des Ticketkaufs oder danach erledigen.

Hinweis:

  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und mehr als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans eine Reservierung vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug elektronisch oder in Papierform einreichen.
  • Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen und Ihre Reservierung weniger als 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit Ihres Reiseplans vorgenommen haben, müssen Sie diese Formulare am Abflug-Gate am Tag Ihres Fluges einreichen.

Mit diesem Formular bestätigen Sie die Gesundheit, Ausbildung und das Verhalten des Tieres.

Dieses Formular ist für Flüge ab acht Stunden erforderlich.

Hier bestätigen Sie, dass Ihr Tier während des Fluges seine Notdurft nicht verrichten muss oder dies auf eine Weise tut, die kein Gesundheits- oder Hygienerisiko darstellt.

Bitte führen Sie dieses Formular auch während des Fluges mit sich.

Wenn Sie einen Anschlussflug für sich selbst und Ihren Assistenzhund gebucht haben, müssen Sie einen Ausbildungsnachweis für Ihren Hund vorlegen.

Die wissentliche und vorsätzliche Angabe falscher, frei erfundener oder betrügerischer Informationen auf dem Formular „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“, um die gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums vorgesehenen Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen zu erhalten, stellt eine Straftat dar.

Ihr Assistenzhund:

  • muss in den Fußraum vor Ihrem Sitz passen und mit einer von Austrian Airlines bereitgestellten Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt sein;
  • muss während des gesamten Fluges unter Ihrer unmittelbaren Kontrolle bleiben;
  • darf nicht auf einem Passagiersitz sitzen;
  • muss mindestens sechs Monate alt sein.

Wir empfehlen dringend, einen Maulkorb mitzubringen, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten und um Rücksicht auf andere Passagiere zu nehmen. Sie werden aufgefordert, Ihrem Hund den Maulkorb anzulegen, wenn eine Situation eintritt, in der Ihr Hund ein Risiko für andere Passagiere darstellen könnte. Andernfalls dürfen Sie Ihren Hund auf Flügen mit Austrian Airlines nicht mitnehmen.

Austrian Airlines kann überprüfen, ob ein Tier gemäß den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums als Assistenzhund gilt. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, können unsere Mitarbeitenden (1) das Tier beobachten, um zu prüfen, ob es ein auffälliges oder aggressives Verhalten aufweist, das darauf hindeutet, dass es nicht erfolgreich ausgebildet wurde, sich in einer öffentlichen Umgebung angemessen zu verhalten, oder (2) bestimmte physische Indikatoren überprüfen.

Größe von Assistenzhunden

Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Passagiers passen, es sei denn, dies würde im Widerspruch zu den Sicherheitsanforderungen der US-Bundesluftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht stehen oder den Platz eines anderen Passagiers einschränken.

Verwendung einer Leine

Austrian Airlines verlangt, dass alle Assistenzhunde an Bord sowie in Flughafenbereichen, die Austrian Airlines gehören, von ihr angemietet oder betrieben werden, jederzeit vom Besitzer oder Betreuer des Assistenzhundes (sofern zutreffend) an der Leine geführt werden.

Gemäß den Bestimmungen des US-Verkehrsministeriums kann Austrian Airlines die Beförderung eines Assistenzhundes unter folgenden Umständen verweigern:

  • Der Assistenzhund stellt eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen dar.
  • Der Assistenzhund verursacht erhebliche Störungen in der Kabine oder im Gate-Bereich des Flughafens oder sein Verhalten im Flugzeug oder im Gate-Bereich des Flughafens deutet darauf hin, dass er nicht ausreichend darauf trainiert wurde, sich in öffentlichen Bereichen angemessen zu verhalten.
  • Die Beförderung des Assistenzhundes würde gegen geltende Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften einer US-Bundesbehörde, eines US-Territoriums oder einer ausländischen Regierung verstoßen.
  • Ein Fluggast mit Behinderung, der mit einem Assistenzhund in der Kabine reisen möchte, reicht die von Austrian Airlines geforderten vollständig ausgefüllten, aktuellen Formulare nicht ein.

Schäden

Gemäß den Vorgaben des US-Verkehrsministeriums behält sich Austrian Airlines das Recht vor, Fluggäste, die mit einem Assistenzhund reisen, für alle durch den Assistenzhund verursachten Schäden haftbar zu machen.

Tiere zur emotionalen Unterstützung

Seit dem 1. März 2021 akzeptiert Austrian Airlines nur noch vollständig ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.

Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht mehr als Assistenzhunde und neue Buchungen werden nach diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese Hunde werden je nach Größe und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum zu den üblichen Beförderungsbedingungen für Haustiere und gegen eine zusätzliche Gebühr befördert. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend:

Kurznasige/brachyzephale Rassen

Katzen und Hunde, die zu kurznasigen Rassen gehören, haben aufgrund ihrer Anatomie verengte Atemwege und können unter Kurzatmigkeit leiden. Der durch die Beförderung oder die hohen Temperaturen am Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen verursachte Stress kann zu Kreislaufproblemen und zu verstärkter Kurzatmigkeit führen. Ihr Haustier könnte während des Fluges schwere gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar sterben. Diese Rassen dürfen daher nicht im Frachtraum befördert werden.

  • Affenpinscher
  • American Bully (siehe Als Kampfhunde geltende Hunde)
  • Bulldoggen (ausgenommen American Bulldogs)
  • Bullterrier (ausgenommen Zwergbullterrier)
  • Möpse (alle Rassen)
  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Boston Terrier
  • Boxer
  • Belgische Zwerggriffons
  • Bullmastiffs
  • Bullterrier
  • Chow Chows
  • Englischer Toy-Spaniel
  • Japan Chins
  • Japanische Spaniels
  • King Charles Spaniel
  • Lhasa Apso
  • Pekinese
  • Pitbulls
  • Shar Pei
  • Shih Tzus
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tibet-Spaniel

Diese Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der oben genannten Rassen.

  • Britisch Kurzhaar
  • Exotisch Kurzhaar
  • Himalaya-Katzen
  • Perserkatzen
  • Schottische Faltohrkatze

Diese Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der oben genannten Rassen.

Illustration einer Hauskatze und eines Mopses mit einem Futternapf.

Als Kampfhund geltende Hunde

Für die Beförderung von Hunden mit erhöhtem Risikopotenzial (Kampfhunde) oder kurznasigen (brachyzephalen) Hunderassen gelten besondere Bedingungen.

Alle als Kampfhunde eingestuften Hunde dürfen ausschließlich im Frachtraum und in speziellen Transportbehältern befördert werden.
Eine Ausnahme gilt für Hunde, die als Kampfhunde eingestuft werden und zwischen drei und sechs Monate alt sind. Diese Hunde können in handelsüblichen Transportbehältern befördert werden. Ob ein Hund in der Kabine oder im Frachtraum befördert werden darf, hängt von den grundlegenden Kriterien ab, die für die Beförderung von Hunden gelten.

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen zur Beförderung von Kampfhunden im Frachtraum.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen zur Beförderung von Haustieren in der Kabine, die als Kampfhunde gelten und zwischen drei und sechs Monaten alt sind.

  • American Bully (aufgrund möglicher kurznasiger Merkmale grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen)
  • Amerikanische Bulldoggen
  • Dogo Argentino
  • Karabash (Kangal) (Anatolischer Schäferhund)
  • Kaukasischer Owtscharka (Kaukasischer Schäferhund)
  • Rottweiler

Diese Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der oben genannten Rassen.

Bitte beachten Sie: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier sind kurznasige Rassen und werden daher nicht für den Transport im Frachtraum akzeptiert.

Für Kampfhunderassen sind spezielle Transportbehälter erforderlich, die den IATA-Vorschriften entsprechen müssen.

  • Der Rahmen muss aus Holz- oder Stahlträgern mit einem Querschnitt von mindestens 25 × 25 mm bestehen.
  • Der Transportbehälter muss aus Massivholz mit einer Stärke von mindestens 12 mm bestehen und mit Schrauben oder Bolzen zusammengebaut werden.
  • Wenn die Tür vollständig mit einem geschweißten Drahtgitter (Drahtstärke 2,5 mm) versehen ist, muss eine zusätzliche Schicht angebracht werden.
  • Die Lüftungsöffnungen müssen mit geschweißtem Drahtgeflecht abgedeckt sein.
  • Türstopper müssen installiert werden, um zu verhindern, dass die Tür in den Transportbehälter gezogen oder aus dem Transportbehälter geschoben werden kann.
  • Ein Verschlussmechanismus muss angebracht und mit einem Kabel oder Kabelbinder gesichert werden. Der Mechanismus muss verhindern, dass der Transportbehälter versehentlich geöffnet wird.
  • An beiden Längsseiten des Transportbehälters müssen Griffe angebracht sein.
  • Die Öffnungen des Behälters müssen so klein sein, dass das Tier kein Körperteil hindurchstecken kann. Außerdem muss der Behälter wirksam vor Biss- und Kratzverletzungen schützen.

Bitte beachten Sie: Die Oberseite des Behälters darf nicht mit einem Netz abgedeckt sein. Belüftungsöffnungen im Deckel sind jedoch erlaubt.

Schematische Darstellung einer von der Fluggesellschaft zugelassenen Holzkiste für den Transport lebender Tiere.
  1. Schiebeplatte mit zwei Belüftungsöffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 10 cm
  2. Eingangs-/Ausgangstür
  3. Vergitterte Belüftungsöffnungen
  4. Abstandshalter mit Griffen
  5. Vorgeschriebene Kennzeichnungen: „This way up“ (Diese Seite nach oben) und „IATA Live Animals“ (Lebende Tiere)
  6. Ansatzpunkte für Gabelstapler
  7. Futter- und Wasserbehälter mit Zugriff von außen
  8. Entwässerungsschale
  9. Geschweißtes Gitter

Einhaltung der Tierschutzbestimmungen sowie der Ein- und Ausfuhrbestimmungen

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor der Buchung Ihres Fluges über die für Ihr Haustier geltenden Import- und Exportbestimmungen in Ihrem Abflug-, Transit- und Zielland, z. B. bei der zuständigen Botschaft.

Wir behalten uns außerdem das Recht vor, strengere Vorschriften anzuwenden und bei Bedarf Reservierungen auf bestimmten Strecken (z. B. in das Vereinigte Königreich) abzulehnen sowie das Tier von der Beförderung auszuschließen.

Bitte fragen Sie auch Ihren Tierarzt nach den geltenden Tierschutzbestimmungen. Besorgen Sie alle für Ihr Haustier erforderlichen Reisedokumente, damit Ihrem Flug nichts im Wege steht.

Tipps für das Wohlbefinden Ihres vierbeinigen Freundes

Das Fliegen ist nicht nur für uns Menschen stressig. Wir haben Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, Ihr Haustier auf den Flug vorzubereiten und den Flug für Ihr Haustier so angenehm wie möglich zu gestalten:

  • Gewöhnen Sie Ihr Haustier zu Hause so gut wie möglich an den Transportbehälter, indem Sie es mehrmals für einige Stunden in den geschlossenen Behälter setzen und anschließend belohnen.
  • Viele Haustiere sind vor und während des Fluges sehr nervös. Sprechen Sie mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt, wenn Sie erwägen, Ihrem Haustier Beruhigungsmittel zu verabreichen. Haustiere können unvorhersehbar auf Medikamente reagieren und Kreislaufprobleme entwickeln.
  • Legen Sie eine Decke mit einem vertrauten Geruch und das Lieblingsspielzeug Ihres Haustiers in den Transportbehälter, um das Tier zu beruhigen.

Fragen Sie Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt, wie Sie die Fütterung Ihres Haustiers für den Flug anpassen sollten.

Die Bestimmungen für die Einreise von Hunden in die USA wurden zum 1. August 2024 geändert.

Aufgrund der neuen Vorgaben der US-Gesundheitsbehörde (Centers for Disease Control and Prevention, CDC) sind neue Buchungen für Hunde, die in die USA einreisen, derzeit nur für Flüge nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York (JFK), Philadelphia und Washington, D.C. möglich.

Die Mitnahme von Hunden nach Newark (EWR) ist möglich, sofern sich Ihr Hund in den letzten sechs Monaten vor der Einreise in die USA nicht in einem Hochrisikogebiet für Tollwut aufgehalten hat.

Der Tiertransport zu anderen Reisezielen als Luftfracht ist weiterhin möglich. Bitte wenden Sie sich für diesen Service an einen spezialisierten Anbieter für Tiertransporte.

Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut.

Zur Vorbereitung der Reise Ihres Hundes müssen Sie die entsprechenden Online-Formulare ausfüllen, einschließlich des von den US-Behörden bereitgestellten „CDC Dog Import Form“. Sobald Sie das Formular eingereicht haben, senden wir Ihnen eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung müssen Sie am Tag der Abreise und bei der Einreise in die USA in digitaler oder gedruckter Form vorlegen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen die Beförderung verweigert wird, wenn Sie die CDC-Anforderungen nicht erfüllen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund des Tollwutrisikos gelten Beschränkungen für die Einfuhr von Hunden in die USA. Weitere Informationen zu diesen CDC-Beschränkungen und möglichen Ausnahmen finden Sie auf der Website der United States Centers for Disease Control.

Hunde müssen mindestens sechs Monate alt sein, um in die USA einreisen zu dürfen.

Assistenzhunde

Assistenzhunde können weiterhin befördert werden, sofern die neuen CDC-Anforderungen und alle geltenden Bedingungen erfüllt sind. Die vollständigen Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie auf der Website der CDC. Die Fluggäste sind selbst dafür verantwortlich, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Die Einfuhr/Mitnahme wird verweigert, wenn die von der CDC geforderten Dokumente beim Check-in nicht vorgelegt werden.

Wir bitten Passagiere, die bereits eine bestätigte Buchung für sich selbst und ihren Assistenzhund haben, sich an unser Service Centre zu wenden.

Für die Einfuhr von Hunden nach Kanada als Haustiere oder ausgebildete Assistenzhunde sind gesonderte Dokumente erforderlich, auch bei der Wiedereinreise nach Kanada. Diese müssen den kanadischen Einreisebestimmungen entsprechen. Wenn Sie diese Dokumente nicht vorlegen können, kann es bei der Einreise zu Verzögerungen kommen und Ihrem Tier wird möglicherweise die Einreise nach Kanada verweigert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie benötigen, bevor Sie mit Ihrem Tier nach Kanada reisen oder ein Tier nach Kanada einführen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Alle hier genannten Bestimmungen gelten ausschließlich für von Austrian durchgeführte Flüge. Bitte stellen Sie bei Codeshare-Flügen sicher, dass Sie die Vorschriften der Fluggesellschaft überprüfen, die den Flug durchführt. Wenn Sie mit mehr als einer Fluggesellschaft reisen, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Haustier von allen beteiligten Fluggesellschaften akzeptiert wird.

Sie können Ihre vierbeinigen Freunde auch in unsere Lounges mitnehmen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Ihre Katzen oder Hunde aus Rücksicht auf andere Gäste nicht frei in den Lounges von Austrian Airlines herumlaufen dürfen, sondern in ihrem Transportbehälter auf die Weiterreise warten müssen. Assistenzhunde sind von dieser Regel ausgenommen.

1 Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.
Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Austrian ist aus rechtlichen Gründen zur Weitergabe verpflichtet.
Die E-Mail-Kommunikation mit den Lufthansa Group Fluggesellschaften ist nicht verschlüsselt. Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Daten wie Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten oder Ihrer Reiseinformationen. Geben Sie solche Informationen insbesondere nicht in der Betreffzeile an.