FAQ zur FFP2-Maske
Danke, dass Sie sich und Ihre Mitreisenden durch das Tragen einer FFP2-Maske schützen. Alles was Sie über die Masken-Tragepflicht an Bord und am Flughafen wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Während Ihrer Reise mit Austrian Airlines gilt gemäß einer Verordnung der österreichischen Bundesregierung bis auf weiteres eine FFP2-Masken-Tragepflicht. Höher klassifizierte Masken, wie beispielsweise FFP3-Masken ohne Ventil, können ebenfalls getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass der medizinische Mund-Nasen-Schutz, Visiere oder sämtliche Masken mit Ventil nicht zulässig sind. Sie stellen keinen vergleichbaren Schutz dar.
Die Masken-Tragepflicht gilt an Bord von Austrian Flügen und auch an allen österreichischen Flughäfen. Bitte bringen Sie die hochwertige Schutzmaske zum Eigen- und Fremdschutz selbst mit und tragen Sie diese während des gesamten Fluges. Auch unsere Crews trägt während des gesamten Aufenthalts an Bord eine FFP2-Maske.
Fluggäste zwischen 6 und 14 Jahren und Schwangere dürfen mit normalem Mund-Nasen-Schutz reisen, Kinder unter 6 Jahren sind weiterhin von der Masken-Tragepflicht ausgenommen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, muss ein negativer Covid-19-Test, der beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist und ein ärztliches Attest auf unserem Formblatt von Austrian Airlines vorliegen.
Sofern Sie keine Maske tragen und die Anforderungen dieser Ausnahmeregelung nicht erfüllen müssen wir Sie von der Beförderung ausschließen. Auch die Flughäfen haben Maßnahmen zur Erhöhung der Hygiene und physischer Distanz eingerichtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist auch am Flughafen verpflichtend.
Bitte halten Sie sich an die jeweils gegebenen örtlichen Instruktionen und Richtlinien. Bitte beachten Sie auch, dass Restaurants und Geschäfte am Flughafen noch immer geschlossen sein könnten. Bitte prüfen Sie dafür die Webseiten der jeweiligen Flughäfen.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Terminal verpflichtend. In sämtlichen Wartebereichen sind Markierungen am Boden angebracht, damit der Mindestabstand von 2 Metern gewahrt wird. In den Aufenthaltsbereichen kann nur jeder zweite Sitz genutzt werden. Plakate, digitale Anzeigen und mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen weisen zusätzlich auf die geltenden Abstandsregeln hin. Zudem ist geschultes Personal vor Ort im Einsatz, das – wo dies nötig werden sollte – auf den Mindestabstand aufmerksam macht.
Bei Einkäufen in den Geschäften am Flughafen bitten wir Sie, diese bargeldlos zu begleichen.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
An vielen Flughäfen können Sie sich zudem kontaktlos an entsprechenden Kiosken oder mit Ihrem Smartphone einchecken und kontaktlos Ihr Gepäck über den Fast Bag Drop aufgeben.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist im Terminal verpflichtend. In sämtlichen Wartebereichen sind Markierungen am Boden angebracht, damit der Mindestabstand von 2 Metern gewahrt wird. Plakate, digitale Anzeigen und mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen weisen zusätzlich auf die geltenden Abstandsregeln hin. Zudem ist geschultes Personal vor Ort im Einsatz, das – wo dies nötig werden sollte – auf den Mindestabstand aufmerksam macht.
An den Check-in-Schaltern, Ticketcountern und überall dort, wo es direkten Kontakt zwischen Ihnen und unseren Mitarbeitern gibt, dienen Scheiben aus Plexiglas dem Gesundheitsschutz. Eine Masken-Tragepflicht herrscht für diese Kollegen daher nicht. Wo der Schutz durch eine Plexiglasscheibe nicht gewährleistet ist, herrscht auch für das Austrian-Personal die FFP2-Masken-Tragepflicht.
Zusätzlich stehen zahlreiche Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit. Oberflächen, die oft berührt werden, werden häufig und regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Durch die Möglichkeit der regelmäßigen Handdesinfektion oder eines regelmäßigen Händewaschens besteht keine Notwendigkeit, Handschuhe zu tragen.
An vielen Flughäfen können Sie sich zudem kontaktlos an entsprechenden Kiosken oder mit Ihrem Smartphone einchecken und kontaktlos Ihr Gepäck über den Fast Bag Drop aufgeben.
Ja. Wenn es nötig ist, ein Ausweisbild zu vergleichen, können Sie dazu aufgefordert werden, die Maske zu entfernen.
Während eines Druckverlusts, bei dem der Einsatz von Sauerstoffmasken nötig wird, muss die Maske abgenommen werden. Die Crew wird Sie entsprechend informieren.
Im Allgemeinen ist das Risiko, sich während eines Fluges mit dem Virus zu infizieren, äußerst gering. Die Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft reinigen. Die gesamte umgewälzte Luft wird gefiltert und von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren aus der Kabinenluft gereinigt. Die gefilterte Luft macht etwa 40 Prozent der Luft an Bord aus. Der Rest wird als Frischluft von außen zugeführt. Der Abscheidegrad dieser Filter entspricht den Normen für Filter in klinischen Operationssälen. Dank dieser speziellen Filter ist die Kabinenluft sauberer als die Luft, die Menschen auf der Erde atmen. Hinzu kommt, dass die Luftströmung in Flugzeugen von oben nach unten erfolgt. Es gibt keine horizontale Luftströmung von Seite zu Seite oder entlang der Länge des Flugzeugs. Stand heute sind keine Fälle von Ansteckungen auf unseren Flügen bekannt.
Ja. Jeder Fluggast muss an Bord eine Maske tragen. Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren und Gäste die aufgrund von bestimmten gesundheitlichen Problemen keine Maske tragen können. In diesem Fall ist die Vorlage eines aktuellen medizinischen Attests unter der Nutzung des Austrian Formblatts und zusätzlich eines behördlich anerkannten Covid19-Negativtest (PCR Test), der innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflugzeitpunkt ausgestellt worden ist erforderlich.
Unabhängig vom aktuellen Coronavirus gibt es an Bord klare Verfahren für den Fall, dass die Kabinenbesatzung den Verdacht hat, dass ein Passagier eine ansteckende Krankheit hat. Einige dieser Verfahren umfassen unter anderem folgende Maßnahmen: Isolierung des Passagiers durch Umsetzen an Bord, Verwendung von Desinfektionsmitteln, Verwendung persönlicher Schutzausrüstung für die Besatzungsmitglieder, unverzügliche Meldung dieser Informationen an die Behörden am Zielort.
Bitte beachten Sie, dass diese Masken kein Ausatemventil haben dürfen, da ansonsten die Schutzwirkung der Masken für ihre Mitreisenden eingeschränkt wird.
Sollten Sie für sich persönlich entscheiden, FFP3-Masken OHNE Ventil an Bord zu tragen, dürfen Sie dies selbstverständlich tun.