Gefährliche elektronische Geräte und Batterien
Informieren Sie sich, welche elektronischen Geräte an Bord erlaubt sind und welche Gegenstände Sie im Aufgabegepäck transportieren müssen.
Diese Geräte dürfen Sie an Bord verwenden

Leichte elektronische Geräte bis ein Kilogramm dürfen während des gesamten Aufenthalts an Bord eingeschaltet bleiben, auch während dem Start und der Landung.
Das betrifft zum Beispiel folgende Geräte und Funktionen:
- Smartphones
- Tablets
- E-Reader und andere tragbare Handhelds
- Musikabspielgeräte
- Tragbare Spielekonsolen
- Bluetooth-Funktion

Wichtige Hinweise
Voraussetzung für die Verwendung von elektronischen Geräten an Bord ist, dass die Sendefunktion deaktiviert ist und das Gerät sich im Flugmodus befindet. WLAN darf nur auf Flügen mit Austrian Flynet verwendet werden. Während Start und Landung müssen größere Geräte unter dem Sitz verstaut werden. Grundsätzlich gilt, dass elektronische Geräte nur im Handgepäck erlaubt sind.
Beschränkungen bei der Mitnahme
Bitte beachten Sie die folgenden Beschränkungen bei der Mitnahme:
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) | Transport im Handgepäck | Transport im aufgegebenen Gepäck | |
Digitalkameras, Mobiltelefone |
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erlaubt |
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Videoausrüstung |
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Genehmigung der Fluglinie erforderlich | verboten |
Hoverboards, (Mini-) Segways, Solowheels, E-Bikes |
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verboten | verboten |
Defibrillator, CPAP-Gerät |
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|
verboten |
Batterien
Batterien, Powerbanks und Lithium-Batterien gehören zu gefährlichen Gegenständen und dürfen nur mit besonderer Sorgfalt transportiert werden. Das liegt daran, dass sie im Falle von Beschädigung Hitze erzeugen und Feuer fangen können. Achten Sie deshalb auf transportsicher verpackte Batterien und informieren Sie sich, welche Gegenstände Sie nicht im Gepäck oder Handgepäck transportieren dürfen.
Allgemeine Bedingungen
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) × Spannung (V) oder Milliamperestunden (mAh) × Spannung (V)/1000
- Der Transport von beschädigten Batterien oder Geräten ist verboten.
- Alle Geräte mit mehr als 160 Wattstunden (Wh) oder 8 g Lithiumgehalt (LC) sind verboten (ausgenommen sind Mobilitätshilfen).
Vorschriften für Ersatzbatterien / lose Batterien oder Powerbanks
- Der Transport im aufgegebenen Gepäck ist nicht erlaubt
- Muss im Handgepäck in der Fluggastkabine transportiert werden
- Muss vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden
- Max. zwei Ersatzbatterien / lose Batterien oder Powerbanks mit einer Leistungskapazität zwischen 100 und 160 Wh
Gepäck mit integrierter Lithiumbatterie
Sie können die folgende Tabelle zu Gepäck mit intergrierter Lithiumbatterie auch als PDF herunterladen (350 kB).
Batterie nicht entfernbar
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) | Transport im Handgepäck | Transport im aufgegebenen Gepäck |
|
erlaubt | erlaubt |
|
verboten | verboten |
Batterie entfernbar
Beschränkungen der Nennenergie in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (LC) | Transport im Handgepäck | Transport im aufgegebenen Gepäck |
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erlaubt | erlaubt |
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erlaubt | verboten |
|
Genehmigung der Fluglinie erforderlich | verboten |
|
verboten | verboten |