Reisegepäck

Vorab einige wichtige Informationen zu Ihrem Gepäck:

  • Bitte kennzeichnen Sie jedes Gepäckstück mit Namen und Adresse.
  • Wir empfehlen, im aufgegebenen Gepäck keine wichtigen Gegenstände wie z.B. Geld, Schmuck, Computer (Laptop oder PC), Film- und Fotoapparate, Geschäftspapiere, persönliche Gegenstände (z.B.: Schlüssel), Effekten, Pässe und andere Ausweispapiere oder Muster zu transportieren. Nehmen Sie diese Gegenstände in Ihr Handgepäck.
  • Ihre  Freigepäcksgrenze  ist in Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen.
  • Für Gepäckstücke, die das Maximalgewicht von 32 kg bzw. die Maximaldimensionen von 
    158 cm (Länge + Breite + Höhe) überschreiten, gelten spezielle Transportbedingungen.  Dazu gehören z. B. Musikinstrumente, Sportgepäck und sonstiges Übergepäck.
    Bitte melden Sie diese telefonisch unter +43 (0)5 1766 1000 oder über unser Kontaktformular an.  

Handgepäck

Ein Handgepäckstück darf maximal 55x40x23 cm groß und nicht schwerer als 8 kg sein. Am Flughafen können Sie diese Beschränkung mit Handgepäcksrahmen überprüfen. Größere und/oder schwerere Gepäckstücke werden vom Check-in Personal eingecheckt. Bedenken Sie das bitte schon vorab beim Packen, damit Ihr eingechecktes Gepäck nicht die Freigepäcksgrenze überschreitet. 

So viel Handgepäck können Sie mitnehmen:

Economy Class Gäste:  1 Stück bis 8 kg
Business Class Gäste:  2 Stück zu je  8 kg

Als Handgepäck akzeptieren wir auch einen  faltbaren  Kleidersack mit den Höchstmaßen von 57x54x15cm.  

Zusätzlich dazu dürfen Sie einen weiteren persönlichen Gegenstand mit den maximalen Dimensionen von 40x30x10cm in die Kabine mitnehmen. Beispiele dafür sind eine Damenhandtasche oder eine Laptoptasche oder eine Umhängetasche. 

Sie reisen mit einem Kind unter 2 Jahren?
Dann können Sie noch einen der folgenden Gegenstände mit an Bord nehmen:    

  • eine Babytragtasche oder
  • einen Kindersitz oder 
  • einen klappbaren Kinderwagen (max. 10kg)  

Falls Sie für Ihr Kleinkind Babynahrung während des Fluges benötigen oder  aus gesundheitlichen Gründen Medikamente mitnehmen müssen, achten Sie bitte darauf, dass Sie diese in Ihrem Handgepäck oder in Ihrem persönlichen Gegenstand verstauen.

Unsere Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können zusätzlich ein Paar Gehhilfen oder ein anderes orthopädisches Hilfsmittel mit in die Kabine nehmen.

Wichtig:
Abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp und/oder Sicherheitsauflagen nationaler Behörden folgend, sind in Ausnahmefällen auch für unsere Fluggäste der Business Class  Einschränkungen auf 1 Stück Handgepäck möglich.

Sicherheitsbestimmungen Handgepäck

Flüssigkeiten:
Sie dürfen Flüssigkeiten nur in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel an Bord mitnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Punkte, sonst werden Ihnen Ihre Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle abgenommen:

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen maximal 100 ml fassen. Es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge, nicht der tatsächliche Inhalt.
  • Geben Sie alle einzelnen Behältnisse in einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. "Zipper") mit max. 1 Liter Fassungsvermögen.
  • Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
  • Dieser ist bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuweisen.

Umsteigen in Wien
Steigen Sie in Wien um? Die oben genannten Regeln gelten weltweit. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Vienna International Airports

Die mit 29. April 2011 geplanten Erleichterungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gele im Handgepäck wurden von der EU bis auf weiteres verschoben. Daher gelten wieder die folgenden Bedingungen für Flüge von EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island, Kanada (internationale Flughäfen), Malaysia (KUL),  Kroatien (DBV, PUY, RJK, SPU, ZAD, ZAG), Republik Singapur (SIN) und alle internationalen Flughäfen der vereinigten Staaten von Amerika:

Flüssigkeiten, Gels und Aerosole aus Airport-Shops oder aus unserem Bordverkauf müssen versiegelt sowie mit Abflugsort und Datum versehen werden, der Verkaufsbeleg muss mitgeführt werden. Versiegelte Einkaufstaschen dürfen Sie erst nach Ankunft am Zielort öffnen. 

Flüssigkeiten, Gels und Aerosole von Flughäfen, die im vorhergehenden Absatz nicht angeführt wurden, müssen in VIE abgegeben werden.
Bitte beachten Sie die Liste der im Handgepäck verbotenen Gegenstände.

Freigepäck

Im Kaufpreis Ihres Tickets ist auch die Beförderung einer bestimmten Menge an Freigepäck enthalten, die je nach Kaufdatum Ihres Tickets, Buchungsklasse und Flugstrecke unterschiedlich ist.

Ihr Freigepäck richtet sich nach dem Stückkonzept und wird in Ihrem Ticket mittels 'PC' und der maximalen Stückanzahl ausgewiesen: 1PC für 1 Stück, 2PC für 2 Stück.
Vorbehaltlich marktspezifischer Ausnahmen gelten auf unseren Linienflügen folgende Freigepäckbestimmungen:

Passagier 

 Economy Class

 Business Class

Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren

 1 Gepäckstück
bis max. 23kg

 2 Gepäckstücke
mit je max. 32kg

Kinder bis 2 Jahre

 1 Gepäckstück
mit max. 23kg
und 1 klappbarer Kinderwagen 
(bis zu 10kg)  

 1 Gepäckstück
mit max. 23kg
und 1 klappbarer Kinderwagen
(bis zu 10kg)

*HON-Circle 
 Mitglieder
 Senatoren
 Fluggäste mit 
 STAR  Gold Karte

 Zusätzlich 1 Gepäckstück
zur Standard-Freigepäcks-erlaubnis mit je max. 23kg
und 1 Golfausrüstung, außer auf Flügen von/nach/über USA, Kanada

 Zusätzlich 1 Gepäckstück
zur Standard-Freigepäcks-erlaubnis mit je max. 32kg
und 1 Golfausrüstung, außer auf Flügen von/nach/über USA, Kanada

*Frequent Travelers 
 (FTL Karte)

2 Gepäckstücke
mit je max. 23kg

2 Gepäckstücke
mit je max. 32kg

* gilt nur auf von Austrian Airlines Group durchgeführten Flügen.

Bitte beachten Sie:

  • Im Falle von Mitglieds- oder Statuskarten wird jene berücksichtigt, welche Sie zur höchstmöglichen Freigepäckserlaubnis berechtigt. Die Karten sind in dieser Hinsicht nicht kombinierbar.
  • Wenn Sie im Rahmen Ihrer gesamten Reise einen Austrian Airlines Flug mit anderen Fluglinien kombinieren, kann Ihre Freigepäcksmenge durch die Regeln der Fluglinie bestimmt sein, mit der Sie die längste bzw. bedeutsamste Strecke zurücklegen. Beachten Sie daher den Eintrag der Freigepäcksmenge auf Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung. Es könnte dabei auch das Gewichtskonzept zur Anwendung kommen, wobei Ihr Freigepäck als Totalgewicht und unabhängig von der Stückanzahl ausgewiesen wird, z.B. 20K (für 20kg) oder 30K (für 30kg).  
  • Wenn Ihre Reise in den USA beginnt oder endet, bestimmt gemäß US-DOT die erste im Ticket eingetragene Fluglinie Ihre Gepäcksregeln.   

Übergepäck und Sportgepäck

ÜBERGEPÄCK

Wenn Sie mehr Gepäck mitnehmen als in der Freigepäcksgrenze erlaubt ist, fallen unten angeführte Gebühren pro Strecke an, wenn Sie Ihre Reise mit Austrian Airlines beginnen.

Die entsprechenden Übergepäcksgebühren richten sich nach dem geltenden Freigepäckskonzept, das in Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen ist und dem Ausstellungsdatum Ihres Tickets. 

Zusätzlich wird  eine Ticket Service Gebühr eingehoben, die je nach  Abflugsort unterschiedlich berechnet wird.  Der Betrag liegt zwischen EUR 10,- und EUR 19,-. 

Bitte melden Sie Übergepäck telefonisch unter +43 (0)5 1766 1000 oder mittels Kontaktformular an, damit wir genügend Platz dafür reservieren können.

Auf Flügen, die von Partnerairlines durchgeführt werden, können andere Regeln und Tarife zur Anwendung kommen.

Übergepäcksgebühren im Stückkonzept 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Gepäckstücke, nach dem  individuellen Gewicht und den Dimensionen: 

Stückkonzeptgebühren für Tickets ausgestellt ab 15. Jänner 2013

Gebühren für Gepäckstücke innerhalb der Freigepäcksmenge bei Abweichung von Gewicht und/oder Dimensionen der einzelnen Gepäckstücke: 

GEWICHT und DIMENSIONEN  EUROPA INTERKONTINENTAL 
ECONOMY CLASS     
max. 23kg und **über 158 cm  EUR                100,-
USD/CAD       150,- 
EUR               200,-
USD/CAD      300,-
24-32kg und max. 158 cm  EUR                 50,-
USD/CAD        70,- 
EUR               100,-
USD/CAD      150,- 
24-32kg und **über 158 cm  EUR               150,-
USD/CAD      220,-
EUR              300,-
USD/CAD     450,-
**33-45kg und max. 158 cm EUR               100,-
USD/CAD      150,-
EUR              200,-
USD/CAD     300,-
**33-45kg und über  158 cm EUR               200,-
USD/CAD      300,-
EUR              400,-
USD/CAD     600,-
BUSINESS CLASS
max. 32kg und **über 158 cm EUR               100,-
USD/CAD      150,-
EUR              200,-
USD/CAD     300,-
**33-45kg und max. 158 cm EUR               100,-
USD/CAD      150,-
EUR              200,-
USD/CAD     300,-
**33-45kg und über 158 cm EUR               200,-
USD/CAD      300,-
EUR              400,-
USD/CAD     600,-

 Gebühren für zusätzliche Gepäckstücke:

GEWICHT und DIMENSIONEN   EUROPA INTERKONTINENTAL 
max. 23kg und max. 158 cm  EUR              75,-
USD/CAD   100,-
EUR             150,-
USD/CAD    200,- 
max. 23kg und **über 158 cm  EUR            175,-
USD/CAD   250,- 
EUR             350,-
USD/CAD    500,- 
24-32kg und max. 158 cm  EUR            125,-
USD/CAD   170,- 
EUR             250,-
USD/CAD    350,- 
24-32kg und **über 158 cm  EUR             225,-
USD/CAD   320,- 
EUR             450,-
USD/CAD    650,- 
**33-45kg und max. 158 cm  EUR             175,-
USD/CAD    250,-  
EUR             350,-
USD/CAD    500,- 
**33-45kg und über 158 cm EUR             275,-
USD/CAD    400,-
EUR             550,-
USD/CAD    800,- 
**Anmerkung: Gepäckstücke, die das Maximalgewicht von 32kg und/oder die
    Maximaldimensionen von 158 cm überschreiten, unterliegen besonderen
   Transportbedingungen und müssen bei der Buchung angemeldet werden.

Eine vergünstigte Gebühr gibt es für das zweite Gepäckstück bei allen Flügen von/nach/über USA, Kanada und Mexiko für Economy Class Passagiere mit 1 Stück Freigepäckerlaubnis:

 2. Gepäckstück, max. 23kg und max. 158 cm EUR            75,-
USD/CAD 100,-

Ausnahme: zwischen Kanada und Großbritannien EUR 50,- (CAD100,-).

Stückkonzeptgebühren für Tickets ausgestellt zwischen 01. Juni 2012 und 14. Jänner 2013

Übergepäcksgebühren im Gewichtskonzept

Der Preis für 1 Kilogramm Übergepäck richtet sich nach Ihrer Flugstrecke, die einer bestimmten Zone zugeordnet ist. Die jeweiligen Tarife finden Sie hier.

  

SPORTGEPÄCK

Nehmen Sie Ihr Sportgepäck mit? Bitte melden Sie dieses telefonisch unter +43 (0)5 1766 1000 oder mittels Kontaktformular an, damit wir genügend Stauraum dafür reservieren. Die Akzeptanz ist abhängig von der Platzverfügbarkeit im Frachtraum. 

Eine Ski- oder Snowboardausrüstung pro Person auf allen von Austrian Airlines durchgeführten Flügen ist kostenfrei, ausgenommen von/nach/über USA und Kanada. 

Sind Sie HON-Circle Mitglied, STAR Gold Kartenhalter oder Senator? Dann können Sie ein Golfgepäck ohne Aufzahlung mitnehmen.

Sportgepäck ist Teil Ihrer Freigepäckserlaubnis sofern es in Hinblick auf Anzahl und Gewicht innerhalb der angeführten Limits ist. Wenn die Mitnahme Ihres Sportgepäcks Ihre Freigepäcksgrenze überschreitet, fallen Übergepäcksgebühren an:

  • gemäß Sportgepäckgebühren, sofern Ihr Sportgepäck sich auf dieser Liste befindet und der jeweiligen Definition entspricht.
  • gemäß Stückkonzeptgebühren  wie oben angeführt, wenn Sie ein anderes Sportgepäck mitnehmen möchten oder der Umfang Ihres Sportgepäcks über die Definition hinausgeht.   

Bei der Verrechnung von Sportgepäck fällt eine Ticket Service Gebühr an, die abhängig vom Abflugsort unterschiedlich berechnet wird.  

Verbotene und gefährliche Gegenstände

Gefährliche Artikel - Gefahrengüter


Gefährliche Artikel sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Für den Transport dieser Artikel gelten besondere Bestimmungen.

Gefährliche Artikel, die Sie weder persönlich noch im Gepäck mitführen dürfen:

  • Selbstverteidigungs-Hilfen, wie z.B. Tränengas, Muskat- und Pfeffersprays oder ähnliche Gegenstände, die reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten.
  • Elektroschockwaffen
  • Streichhölzer, die sich an allen Oberflächen anzünden lassen
  • Feuerzeuge, die nicht absorbierten Brennstoff enthalten, Zigarrenanzünder, Nachfüllbenzin oder
    -kartuschen
  • Sauerstoffausrüstung mit Flüssigsauerstoff
  • Alkoholische Getränke, die Alkohol über 70 % enthalten
  • Explosive Stoffe, z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Munition mit Explosiv- und Brandgeschossen
  • Giftige und/oder entzündbare Gase, z.B. Gaskartuschen für Campingkocher
  • Leicht entzündbare oder selbstentzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, z.B. Treibstoff, Feuerzeugbenzin, Lacke, Lösungsmittel, Alkohol über 80 %, Anzünder
  • Oxidierende Materialien, z.B. Farbbeize, Bleichmittel
  • Organische Peroxyde, z.B. Härter für Fiberglas
  • Giftige Substanzen, z.B. Pestizide, Insektizide
  • Infektiöse Substanzen, z.B. Diagnostische Muster
  • Radioaktives Material
  • Ätzende Substanzen, z.B. Quecksilber
  • Magnetische Stoffe 

 

Gefährliche Artikel, die Sie unter Einhaltung bestimmter Transportbedingungen mitnehmen dürfen:

  • Alkoholische Getränke
  • Batteriebetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen
  • Campingöfen und Brennstoffbehälter
  • Druckpatronen mit nicht giftigem, nicht entzündbarem Gas
  • Druckzylinder mit Sauerstoff oder Luft für medizinische Zwecke
  • Elektronische Geräte mit Brennstoffzellen oder Lithium/Lihium-Ionen Zellen oder Batterien
  • Energiesparlampen 
  • Feuerzeuge
  • Herzschrittmacher
  • Hitze entwickelnde Geräte
  • Isolierbehälter mit gekühltem, verflüssigtem Stickstoff
  • Lithium-Ionen Batterien
  • Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff
  • Medizinische oder kosmetische Artikel
  • Medizinischer Sauerstoff
  • Munition 
  • Radiopharmazeutika
  • Schwimmwesten
  • Spraydosen
  • Sicherheitsausrüstung, wie z.B. Sicherheitsaktenkoffer/-taschen oder Geldbehälter/-taschen, usw., die gefährliche Güter enthalten, z.B. Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Artikel
  • Sicherheits-Streichhölzer
  • Tragbare medizinische elektronische Geräte
  • Taucherlampen
  • Trockeneis
  • Quecksilberthermometer und-barometer

 

Details zu den Transportbedingungen finden sie hier

Verbotene Gegenstände 

Die Europäische Union hat in der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 der Kommission vom
04. März  2010 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit, Gegenstände definiert, die von den Fluggästen nicht mitgenommen werden dürfen.

Verbotene Gegenstände im Handgepäck  

Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck

Zollbestimmungen

Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten etc.:

Die EU hat die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch und Milch in die EU ohne grenztierärztliche Kontrolle verboten - so soll die Bedrohung durch Maul- und Klauenseuche sowie andere Tierseuchen eingedämmt werden.