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Info & Service

Reisegepäck

Vorab einige wichtige Informationen zu Ihrem Gepäck:

  • Bitte kennzeichnen Sie jedes Gepäckstück mit Namen und Adresse.
  • Wir empfehlen, im aufgegebenen Gepäck keine wichtigen Gegenstände wie z.B. Geld, Schmuck, Computer (Laptop oder PC), Film- und Fotoapparate, Geschäftspapiere, Effekten, Pässe und andere Ausweispapiere oder Muster zu transportieren. Nehmen Sie diese Gegenstände in Ihr Handgepäck.
  • Ihr  Gepäckstück  darf das Gewicht von 32kg nicht überschreiten. 
  • Nehmen Sie Übergepäck oder ein spezielles Gepäckstück (z.B. Musikinstrumente) mit? Bitte melden Sie dies telefonisch unter +43 (0)5 1766 1000 oder unter der e-mail Adresse specialcases@austrian.com an, damit wir genügend Platz dafür reservieren können. 
  • Freigepäck
  • Freigepäckserlaubnis ausgenommen Flüge  von/nach USA und Kanada 

    Passagier Economy-Class Business-Class
    Erwachsene und Kinder ab 2 Jahre 20kg 30kg

    Kinder bis 2 Jahre

    10kg 10 kg

    HON-Circle Mitglieder/Senatoren

    40kg* 50kg*

    Fluggäste mit
     STAR Gold Karte

    40kg 50kg
    Frequent Travelers 40kg* 40kg*

    * + 1 kleines Sportgerät (bis 15 kg und 1,40 m Länge) oder 1 Golfgepäck (bis 15kg)

     

    Freigepäckserlaubnis auf Flügen von/nach USA und Kanada

    Die Freigepäckserlaubnis für  unsere Flügen von/nach Amerika und Kanada finden Sie hier.
     

    Außerdem dürfen Sie kostenlos mitnehmen:

    • 1 Übermantel, 1 Jacke oder 1 Decke
    • 1 Regenschirm oder 1 Gehstock
    • 1 Handtasche  oder eine kleine Laptoptasche
    • 1 kleine Kamera oder 1 Fernglas
    • Kinder unter 2 Jahren: 1 Babytragtasche oder
                                               1 Kindersitz oder 
                                               1 klappbarer Kinderwagen (max. 10kg)

     

    Auf Charterflügen gelten andere Freigepäcksgrenzen - bitte fragen Sie Ihren Reiseveranstalter.

  • Handgepäck
  • Ein Handgepäckstück darf maximal 55x40x23 cm groß und nicht schwerer als 8 kg sein. Am Flughafen können Sie diese Beschränkung mit Handgepäcksrahmen überprüfen. Größere und/oder schwerere Gepäckstücke werden vom Check-in Personal eingecheckt. Bedenken Sie das bitte schon vorab beim Packen, damit Ihr eingechecktes Gepäck nicht die Freigepäcksgrenze überschreitet. 

    So viel Handgepäck können Sie mitnehmen:

    Economy Class Gäste:  1 Stück bis 8 kg
    Business Class Gäste:  2 Stück
                                               - das erste Stück bis 8 kg,
                                                - das zweite Stück bis 4 kg
                                                (das darf auch ein Kleidersack sein - max. 57x54x15cm).    

    Wichtig:
    Abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp und/oder Sicherheitsauflagen nationaler Behörden folgend, sind in Ausnahmefällen auch für unsere Fluggäste der Business Class  Einschränkungen auf 1 Stück Handgepäck möglich.


    Sicherheitsbestimmungen Handgepäck

    Flüssigkeiten:
    Sie dürfen Flüssigkeiten nur in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel an Bord mitnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Punkte, sonst werden Ihnen Ihre Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle abgenommen:

    • Behältnisse mit Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen maximal 100 ml fassen. Es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge, nicht der tatsächliche Inhalt.
    • Geben Sie alle einzelnen Behältnisse in einen transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. "Zipper") mit max. 1 Liter Fassungsvermögen.
    • Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
    • Dieser ist bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuweisen.


    Diese Artikel können Sie zusätzlich mitnehmen: 

    • Babynahrung
    • Medizinische Spezialnahrung
    • Medikamente

     

    Umsteigen in Wien

    Steigen Sie in Wien um? Die oben genannten Regeln gelten weltweit. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Vienna International Airports.

    Zusätzlich  können aber unterschiedliche Bestimmungen besonders für Einkäufe an Bord oder auf den Flughäfen für die einzelnen Flugstrecken gelten.

    Hier die wichtigsten Bestimmungen: 

    Flüge von EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island, Kanada (internationale Flughäfen), Malaysia (KUL),  Kroatien (DBV, PUY, RJK, SPU, ZAD, ZAG), Republik Singapur (SIN) und alle internationalen Flughäfen der vereinigten Staaten von Amerika

    Flüssigkeiten, Gels und Sprays aus Airport-Shops oder aus unserem Bordverkauf müssen versiegelt sowie mit Abflugsort und Datum versehen werden, der Verkaufsbeleg muss mitgeführt werden. Versiegelte Einkaufstaschen dürfen Sie erst nach Ankunft am Zielort öffnen.

    An europäischen Flughäfen gekaufte Duty Free Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen beim Umsteigen auf folgenden Drittländern kontrollfrei mitgenommen werden (d.h., diese Länder haben die Gegenseitigkeit der o.a. Ausnahmen anerkannt):
    Kanada (Toronto und Montreal), Kroatien (siehe oben), Singapur (SIN).


    Bitte beachten Sie die Liste gefährlicher und verbotener Gegenstände!

  • Verbotene und gefährliche Gegenstände
  • Gefährliche und verbotene Gegenstände

    Gefährliche Artikel - Gefahrengüter


    Gefährliche Artikel sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Für den Transport dieser Artikel gelten besondere Bestimmungen.

    Gefährliche Artikel, die Sie weder persönlich noch im Gepäck mitführen dürfen:

    • Selbstverteidigungs-Hilfen, wie z.B. Tränengas, Muskat- und Pfeffersprays oder ähnliche Gegenstände, die reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe enthalten.
    • Sicherheitsausrüstung, wie z.B. Sicherheitsaktenkoffer/-taschen oder Geldbehälter/-taschen, usw. die gefährliche Güter enthalten, z.B Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Artikel 
    • Streichhölzer, die sich an allen Oberflächen anzünden lassen
    • Feuerzeuge, die nicht absorbierten Brennstoff enthalten, Zigarrenanzünder, Nachfüllbenzin oder
      -kartuschen
    • Sauerstoffausrüstung mit Flüssigsauerstoff
    • Alkoholische Getränke, die Alkohol über 70 % enthalten
    • Explosive Stoffe, z.B. Sprengstoff, Feuerwerkskörper, Munition mit Explosiv- und Brandgeschossen
    • Giftige und/oder entzündbare Gase, z.B. Gaskartuschen für Campingkocher
    • Leicht entzündbare oder selbstentzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe, z.B. Treibstoff, Feuerzeugbenzin, Lacke, Lösungsmittel, Alkohol über 80 %, Anzünder
    • Oxidierende Materialien, z.B. Farbbeize, Bleichmittel
    • Organische Peroxyde, z.B. Härter für Fiberglas
    • Giftige Substanzen, z.B. Pestizide, Insektizide
    • Infektiöse Substanzen, z.B. Diagnostische Muster
    • Radioaktives Material
    • Ätzende Substanzen, z.B. Quecksilber
    • Magnetische Stoffe 

     

    Gefährliche Artikel, die Sie unter Einhaltung bestimmter Transportbedingungen mitnehmen dürfen:

    • Alkoholische Getränke
    • Batteriebetriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen
    • Campingöfen und Brennstoffbehälter
    • Druckpatronen mit nicht giftigem, nicht entzündbarem Gas
    • Druckzylinder mit Sauerstoff oder Luft für medizinische Zwecke
    • Elektronische Geräte mit Brennstoffzellen oder Lithium/Lihium-Ionen Zellen oder Batterien
    • Feuerzeuge
    • Herzschrittmacher
    • Hitze entwickelnde Geräte
    • Isolierbehälter mit gekühltem, verflüssigtem Stickstoff
    • Lithium-Ionen Batterien
    • Lockenstäbe mit Kohlenwasserstoff
    • Medizinische oder kosmetische Artikel
    • Medizinischer Sauerstoff
    • Munition 
    • Radiopharmazeutika
    • Schwimmwesten
    • Spraydosen
    • Sicherheits-Streichhölzer
    • Taucherlampen
    • Trockeneis
    • Quecksilberthermometer und-barometer

     

    Details zu den Transportbedingungen finden sie hier

    Verbotene Gegenstände 

    Die Europäische Union hat in der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 der Kommission vom
    04. März  2010 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit, Gegenstände definiert, die von den Fluggästen nicht mitgenommen werden dürfen.

    Verbotene Gegenstände im Handgepäck 

    Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck

  • Übergepäck und Sportgepäck
  • ÜBERGEPÄCK

    Wenn Sie mehr Gepäck mitnehmen als in der Freigepäcksgrenze erlaubt ist, fallen unten angeführte Gebühren pro Strecke an, wenn Sie Ihre Reise mit Austrian Airlines beginnen.

    Zusätzlich wird  eine Ticket Service Gebühr eingehoben, die je nach  Abflugsort unterschiedlich berechnet wird.

    Alle Flüge (außer von/nach USA und Kanada) - Berechnung nach Gewicht

    Der Preis für 1 Kilogramm Übergepäck richtet sich nach Ihrer Flugstrecke, die einer bestimmten Zone zugeordnet ist. Die jeweiligen Tarife finden Sie hier.

    Flüge von/nach USA und Kanada - Berechnung nach Anzahl der Gepäckstücke 


    Für jedes Gepäckstück, welches die Freigepäcksgrenze in Anzahl und/oder  die Maximaldimension (Gesamtlänge: 158cm; Gewicht:  Economy Class: 23kg pro Stück, Business Class: 32kg pro Stück) überschreitet, fällt folgende Gebühr an. 

    Bitte melden Sie Übergepäck telefonisch unter +43 (0)5 1766 1000  oder  bei  specialcases@austrian.com an, damit wir genügend Platz dafür reservieren.

    Bei anderen Fluglinien können andere Regeln und Tarife gültig sein.

     
    SPORTGEPÄCK 

    Nehmen Sie Ihr Sportgepäck mit? Bitte melden Sie dieses telefonisch unter
    +43 (0)5 1766 1000 oder bei specialcases@austrian.com an, damit wir genügend Stauraum dafür reservieren. Die Akzeptanz ist abhängig von der Verfügbarkeit im Frachtraum. 

    Eine Ski- oder Snowboardausrüstung pro Person ist kostenfrei.

    Sportgepäck wird je nach Größe und Gewicht in 3 verschiedene Kategorien eingeteilt:
    Klein, Mittel und Groß

    Sportgepäck  der Kategorie "Klein" ist Teil Ihrer Freigepäckserlaubnis, sofern es innerhalb der angeführten Limits ist. Sind Sie HON-Circle Mitglieder, Senator oder Frequent Traveller? Dann können Sie ein Sportgerät der Kategorie "Klein" oder ein Golfgepäck (bis 15kg) ohne Aufzahlung mitnehmen.

    Wenn Ihr Gepäck die Freigepäcksgrenze überschreitet oder Ihr Sportgepäck der Kategorie "Mittel" oder "Groß" entspricht, wird der Transport des Sportartikels nach folgender Tabelle verrechnet.

  • Zollbestimmungen
  • Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten etc.:

    Die EU hat die Einfuhr von Erzeugnissen aus Fleisch und Milch in die EU ohne grenztierärztliche Kontrolle verboten - so soll die Bedrohung durch Maul- und Klauenseuche sowie andere Tierseuchen eingedämmt werden.

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Hilfe & FAQ

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+43 (0) 5 1766 1001
Mo.-So. & Fei. von
08.00 - 20.00 h
Fragen und Antworten

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Paris 69 EUR
Rom 69 EUR
Nizza 69 EUR
Stockholm 69 EUR
Kopenhagen 79 EUR
Moskau 99 EUR
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